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8. Februar 2006

Stammzellgesetz bleibt so wie es ist

Auf Nachfrage von Priska Hinz, bildungs- und forschungspolitischer Sprecherin, erklärte Bundesministerin Schavan heute im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, dass das Stammzellgesetz unverändert bleibe. Dazu erklärt Priska Hinz, bildungs- und forschungspolitische Sprecherin:

 

Wir begrüßen es sehr, dass Bundesforschungsministerin Annette Schavan keine Änderung am Stammzellgesetz vornehmen will. Mit ihrer Aussage im Forschungsausschuss widerspricht sie klar den Forderungen einiger Stammzellforscher und auch der FDP, die sowohl das Klonen von Embryonen als auch die Eizellspende in Deutschland zulassen wollen.

Eine Änderung der rechtlichen Grundlage zur Stammzellforschung in Deutschland ist nicht notwendig. Das Stammzellgesetz wird den verschiedenen ethischen Ansprüchen in unserer Gesellschaft - der Hoffnung auf Heilung, der Forschungsfreiheit, dem Embryonenschutz und dem Schutz vor Kommerzialisierung von Leben - gerecht.

Auf der Basis des Stammzellgesetzes, das mit der Mehrheit der Stimmen von Abgeordneten aus Union, SPD und Grünen beschlossen wurde, ist Grundlagenforschung mit embryonalen Stammzellen möglich. Gleichzeitig ist aber die verbrauchende Embryonenforschung in Deutschland weiterhin aus ethischen Gründen verboten.

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