Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Abgeordnete Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):
Verlängert sich durch die Streckung der Mittel für das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (Ganztagsschulprogramm) auf die gesamte Legislaturperiode auch die Frist zur Einreichung von Anträgen, die derzeit auf den 31. Dezember 2007 terminiert ist?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm:
Nach der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung vom 12. Mai 2003 zum Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) können die Mittel in Höhe von insgesamt 4 Mrd. Euro von den Ländern bis zum 31. Dezember 2008 abgerufen und verausgabt werden.
Da im Koalitionsvertrag vereinbart ist, dass die für das IZBB vorgesehenen Mittel bis zum Ende der Legislaturperiode – also bis Ende 2009 – abrufbar bleiben sollen, ist beabsichtigt, mit den Ländern Gespräche über eine entsprechende Änderung der Verwaltungsvereinbarung IZBB zu führen. Gegenstand dieser Gespräche werden auch die Termine zur Vorhabenplanung der Länder sein.
Im Übrigen obliegt gemäß Artikel 4 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung IZBB die Durchführung des Verfahrens zur Umsetzung des IZBB den Ländern. Das betrifft auch die Festlegung von Fristen zur Abgabe von Förderanträgen an die Länder.