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Abgeordnete Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):
Mit welchen rechtlichen und finanziellen Initiativen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass in fünf Jahren Drei- bis Zehnjährige in „Bildungshäusern“ unter einem Dach unterrichtet werden, wie die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, dies gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (29. März 2006) in einem Interview erklärte, und wie lässt sich dieses Vorhaben mit der geplanten Föderalismusreform vereinbaren?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm:
Die Verbesserung der frühen und individuellen Förderung von Kindern kann als zentraler Ansatzpunkt gewertet werden, um die Bildungschancen für alle weiter zu verbessern. Dazu gehört wesentlich die Verbesserung der Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule.
Im Rahmen ihrer derzeitigen Zuständigkeiten fördert die Bundesregierung dazu u. a. das BLK-Verbundprojekt TransKiGS „Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität in Kindertageseinrichtungen und Grundschule und Gestaltung des Übergangs“.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die (empirische) Bildungsforschung auch im Bereich der frühkindlichen Bildung zu stärken und prüft derzeit die Möglichkeiten forschungsbasierter Unterstützungsleistungen für die Umsetzung von Reformmaßnahmen durch die Länder.
Die mögliche Einrichtung von Bildungshäusern für Kinder von drei bis zehn Jahren liegt vollständig – auch nach der geplanten Föderalismusreform – in der Zuständigkeit der Länder, Kommunen und Trägerverbände.