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PRESSEMITTEILUNG

NR. 0766/2006
Datum: 14. Juni 2006

Keine EU-Fördergelder für ethisch umstrittene Stammzellforschung

Anlässlich der Entscheidung des Europaparlaments über das 7. Forschungsrahmenprogramm erklärt Priska Hinz, forschungspolitische Sprecherin:

Am Donnerstag stimmt das Europäische Parlament darüber ab, ob ethisch umstrittene Projekte zur embryonalen Stammzellforschung mit EU-Geldern gefördert werden dürfen. Wir fordern die deutschen Mitglieder des Europaparlaments auf, sich für die gleichen ethischen Standards in der EU einzusetzen, wie sie in Deutschland für die Stammzellforschung bestehen.

Dies gilt insbesondere für die Sozialdemokraten, die sich anders als ihre Unionskollegen auf europäischer Ebene bisher nicht deutlich gegen die Förderung solch ethisch umstrittener Projekte ausgesprochen haben. Die Empfehlungen des Industrie- und Forschungsausschusses sind abzulehnen. Denn dadurch würde innerhalb des 7. europäischen Forschungsrahmenprogramms die Nutzung von Embryonen für Forschungszwecke weitgehend freigegeben.

Die Europaabgeordneten der SPD sollten sich ihre Kollegen aus dem Bundestag zum Vorbild nehmen und dafür eintreten, dass eine Beschränkung auf bestehende Stammzelllinien im Sinne des deutschen Stammzellgesetzes vorgenommen wird. In verschiedenen fraktionsübergreifenden Anträgen haben christ- und sozialdemokratische Abgeordnete gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag deutlich gemacht, dass die Wahrung der Menschenwürde und der Menschenrechte unter Forschungspolitikern in Deutschland eine hohe Priorität hat. Diese gemeinsame Linie sollten die Abgeordneten in Brüssel nicht aufkündigen. Auf keinen Fall dürfen Projekte mit EU-Geldern gefördert werden, bei denen Embryonen zu Forschungszwecken hergestellt oder vernichtet werden.

Wir fordern zudem die Bundesregierung auf, in dieser Frage so klar Stellung zu beziehen, wie sie es in ihrer Antwort auf eine Anfrage der grünen Fraktion getan hat: Dort verspricht sie, sich weiterhin für eine Beschränkung auf bestehende Stammzelllinien im Sinne des deutschen Stammzellgesetzes einzusetzen.