
NR. 0774/2006
Datum: 15. Juni 2006
Zur Abstimmung im Europäischen Parlament, verbrauchende Embryonenforschung mit Gemeinschaftsmitteln zu finanzieren, erklären Reinhard Loske, Leiter der AG Biotechnologie, und Priska Hinz, forschungspolitische Sprecherin:
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein Rückschlag für Ethik und Menschenwürde in Europa und öffnet der weiteren Verzweckung und Kommerzialisierung menschlichen Lebens Tür und Tor. Sie zeugt auch von einem geringen Respekt gegenüber rechtlichen Normen in insgesamt zehn Mitgliedstaaten, in denen die verbrauchende Embryonenforschung verboten ist.
Würde sich die Sichtweise des Parlaments durchsetzen, hieße das praktisch, dass in Zukunft deutsche Steuerzahler Forschung finanzieren würden, die in Deutschland untersagt ist. Hier werden sehr elementare Fragen berührt. Gerade weil es hier nicht um nationale, sondern um europäische Forschungsgelder geht, sollten ethisch umstrittene Forschungsprojekte, die das geltende Recht einzelner Mitgliedsländer verletzen, nicht gefördert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass angesichts der finanziell geringen Dimension - die Mittel für die Embryonenforschung belaufen sich auf rund ein Tausendstel des gesamten EU-Forschungsetats - ohne Not ein so großer Konflikt ausgelöst wird.
Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, sich im Ministerrat für klare ethische Grenzen in Anlehnung an die deutsche Stichtagsregelung einzusetzen. Ethisch umstrittene Forschung soll nicht mit EU-Gemeinschaftsmitteln finanziert werden. Mitgliedsstaaten, in denen diese Projekte legal sind, können selbstverständlich weiter nationale Forschungsförderung betreiben. Deutschland vertritt bei der Embryonenforschung keine Minderheitenposition. Und das aus gutem Grund. Es ist für die Grundlagenforschung nicht notwendig, Embryonen zu verbrauchen oder gar Embryonen zum Zwecke ihrer anschließenden Nutzung zu "erzeugen".