
(1) Zukunftsaufgabe Weiterbildung – Fraktionsbeschluss
(2) Stammzellgesetz – Heute hü, morgen hott?!
(3) Neugier und Verantwortung – Forschung für die Gesellschaft von morgen
(4) BAföG -Reform – unausgegorene Regierungspläne
(5) Ausbildung von Erzieherinnen auf Hochschulniveau
(6) Kurz notiert
(7) Termine
Wir wollen lebenslanges Lernen stärker fördern. Nur so können wir soziale Teilhabe und Innovation in der Wissensgesellschaft sichern. Mit Geld allein ist es dabei nicht getan. Ebenso wichtig sind Bildungsberatung, Angebote für spezielle Zielgruppen und ein Mentalitätswechsel: Allen muss bewusst sein, dass Lernen sie ein Leben lang begleiten wird. Unternehmen müssen begreifen, dass die Weiterbildung ihrer Beschäftigten Voraussetzung für Innovation und Kreativität ist.
Die Wissensgesellschaft stellt uns vor einige Herausforderungen: Die Fähigkeit, Informationen zu verarbeiten, Wissen daraus zu generieren und dieses Wissen stetig zu erneuern, gewinnt immens an Bedeutung. Das Innovationstempo ist so sehr gestiegen, dass die Erstausbildung im Berufsleben nicht mehr ausreicht. Gleichzeitig werden durch die demografische Entwicklung in vielen Branchen bald Fachkräfte fehlen und Ältere werden nicht mehr so früh aus dem Erwerbsleben ausscheiden wie derzeit. Hinzu kommt, dass wir in Deutschland eine wachsende Gruppe von Bildungsverlieren haben, was sich unter anderem in hohen Schulabbrecherquoten und schlechten PISA-Ergebnissen zeigt.
Die Antwort auf diese Herausforderungen kann nur in einer Stärkung des Lebenslangen Lernens liegen. Die Bundestagsfraktion hat unter meiner Federführung ein umfassendes Weiterbildungskonzept erarbeitet. Unser Ziel ist eine weiterbildungsaktive Gesellschaft, in der alle mehr als bisher an Weiterbildung partizipieren. Denn Bildung sichert die Selbständigkeit und soziale Integration jeder und jedes Einzelnen, sie ist Voraussetzung für Kreativität und Innovation. Im internationalen Vergleich hat Deutschland einiges aufzuholen. Unser Ziel ist eine Weiterbildungsbeteiligung auf skandinavischem Niveau, d.h. von etwa 70% bis 2020. Derzeit liegt Deutschland bei 42% (Eurostat).
Unsere Vorschläge im Einzelnen:
Wir müssen lebenslanges Lernen als Zukunftsaufgabe begreifen. Alle Akteure – Unternehmen, Individuen und der Staat – müssen mehr als bisher in Weiterbildung investieren.
Am 29.1.2007 fand im Deutschen Bundestag eine Anhörung "Lebenslanges Lernen - Bedarf und Finanzierung" statt. Die dort anwesenden Sachverständigen haben unsere Vorschläge zur Förderung des Lebenslangen Lernens in weiten Teilen bestätigt. Es wurde deutlich, dass finanzielle Instrumente allein nicht ausreichen, sondern auch Beratung und passgenaue Angebote eine wichtige Rolle spielen.
Hier finden Sie die Liste der Sachverständigen sowie deren Stellungnahmen.
Auch im neuen Jahr geht das Gezerre um die Änderung des Stammzellgesetzes weiter. Die Meinungen innerhalb der Bundesregierung und der anderen Fraktionen sind so vielfältig und kurzlebig, dass sich keine klare Linie in der Debatte erkennen lässt. Unsere Position hingegen ist und bleibt klar: Wir halten das bestehende Stammzellgesetz nach wie vor für richtig und sehen keinen Anlass, den Stichtag abzuschaffen oder zu verschieben. Laut einer aktuellen Umfrage ist die Mehrheit der Bevölkerung derselben Meinung.
Die Forderung der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), das 2002 so mühsam errungene Stammzellgesetz zu lockern, hatte im November 2006 hohe Wogen geschlagen und besonders die Uneinigkeit in der CDU und CSU gezeigt.
Wir GRÜNEN bleiben bei unserer ablehnenden Haltung bezüglich einer Änderung des Stammzellgesetzes. Unterstützt werden wir von wissenschaftlicher und rechtlicher Seite. Sowohl der am 10. Januar veröffentlichte "Zweite Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes" als auch die Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages "Stand der Forschung und Potenziale von embryonalen und adulten Stammzellen" sehen keinerlei Änderungs- und Handlungsbedarf am gültigen Gesetz. Die Bundesregierung kommt in ihrem Erfahrungsbericht zu dem Urteil, "das Gesetz habe sich bewährt". Völlig unverständlich ist die Äußerung von Forschungsministerin Schavan einen Tag nach Veröffentlichung des Erfahrungsberichtes, dass sie weiterhin an einer Lockerung des Stammzellgesetzes festhalte, aber insgesamt wegkommen wolle von der embryonalen Stammzellforschung.
In einem Fachgespräch "Stammzellforschung – Hope oder Hype?" am 31. Januar 2007 in Berlin diskutierte die Grüne Fraktion mit Fachleuten über die Forderungen der DFG. Nicht zuletzt der Beitrag von Frau Prof. Margaret von Rennesse unterstützte unsere Position. Ebenso die oben genannten Berichte belegen klar, was wir Grüne in den letzten Monaten immer wieder betont haben: Die bestehenden Regelungen ermöglichen wichtige Erkenntnisse in der Grundlagenforschung. Weiterhin liefert die bewährte Anwendung von adulten Stammzellen und Stammzellen aus Nabelschnurblut positive Ergebnisse in klinischen Studien. Internationale Forschungsergebnisse mit neueren embryonalen Stammzelllinien in der Grundlagenforschung zeigen keine wesentlichen Erfolge, die Aussicht auf Anwendung in klinischen Studien und therapeutischen Erfolg geben würden, so dass die Nutzung bestehender Stammzelllinien völlig ausreichend ist. Auch der Vorwurf der angeblichen Benachteiligung deutscher gegenüber internationalen Wissenschaftlern, wie von der DFG immer wieder hervorgebracht, ist zweifelhaft, da es keinen Fall gibt, in dem ein Forscher angeklagt ist. Trotzdem nehmen wir die Verunsicherung der Forscherinnen und Forscher ernst. In einer Expertenanhörung zur Stammzellforschung im Mai im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung wollen wir die geäußerten rechtlichen Bedenken klären.
Rede im Bundestag zu TOP "Gesetzentwurf zur Änderung des Stammzellgesetzes" am 1. Februar 2007
Forschung beginnt mit Neugier, mit dem Wunsch, die Prozesse in der Natur, in der Gesellschaft oder auch in einem Menschen zu verstehen. Schon Kinder wollen von klein auf wissen, wie die Welt funktioniert, sie begeistern sich für Neues und gehen offen und unbekümmert darauf zu. Forschung ist spannend, aufregend und macht Spaß. So bringt Forschergeist neues Wissen hervor und trägt entscheidend dazu bei, wichtige Fragen und Herausforderungen der Zeit zu erkennen, zu beantworten sowie Lösungswege aufzuzeigen. Dabei bewegt sich Forschung auch in einem Feld zwischen Ethik, Recht und Politik. Letztere muss der Neugier und dem Wissensdurst Raum und Mittel geben, gleichzeitig aber auch entscheiden, welche Anreize und welche Grenzen sie der Forschung setzen will.
Für uns Grüne sind Neugier und Verantwortung zentrale Elemente eines zeitgemäßen Forschungsbegriffs. Auf unserem Kongress wollen wir verschiedene Fragen ansprechen: Wie fördern wir den Forschergeist? Wie viel Freiheit und wie viel Verantwortlichkeit verlangt Forschung? Braucht Forschung Grenzen und wer zieht sie? Welchen Problemen sind Forscherinnen und Forscher in ihrer Arbeit ausgesetzt? Welche Rahmenbedingungen sind notwendig für gute Forschung und die Förderung von Nachwuchskräften in Deutschland? Wo müssen wir ansetzen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben? Wie gestalten wir den notwendigen Austausch zwischen Politik und Wissenschaft?
Mit "Neugier und Verantwortung" wollen wir am 23. und 24. März den Bogen spannen vom Kinderlernlabor bis zum internationalen Forscherteam, von jungen Akademikerinnen und Akademikern zu wirtschaftlichen Innovationen, von Freiheit zu Verantwortung. Wir wollen diese Fragen gemeinsam mit Ihnen aus Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen sowie mit der interessierten Öffentlichkeit diskutieren.
Wir laden Sie ein, gemeinsam mit uns zuzuhören, nachzudenken, zu streiten und neue Ideen zu entwickeln.
Weitere Infos zum Ablauf sowie die Möglichkeit der Online-Anmeldung.
Kein Ausgleich für gestiegene Lebenshaltungskosten und abenteuerliche Vorschläge, beim zweiten Bildungsweg zu kürzen: Die BAföG -Pläne der Regierung sind unzureichend und unausgegoren.
Der aktuelle BAföG-Bericht zeigt, dass der Anteil der BAföG-geförderten Studierenden sinkt. Zudem sind die Fördersätze seit der rot-grünen BAföG-Reform im Jahr 2001 nicht mehr erhöht worden. Bei den seitdem stark gestiegenen Lebenshaltungskosten bedeutet dies: Vom BAföG allein kann man kaum noch leben. Hinzu kommen die in vielen Bundesländern eingeführten Studiengebühren. Die von der Regierung angekündigte BAföG-Nullrunde ist daher inakzeptabel. Die Fördersätze müssen erhöht werden.
Die geplante Kinderkomponente – also eine direkte monatliche Unterstützung von BAföG-Empfängerinnen und Empfängern mit Kindern – begrüßen wir grundsätzlich. Wenn die Bundesregierung zur Gegenfinanzierung jedoch die elternunabhängige Förderung für Schülerinnen und Schüler an Abendschulen und Kollegs einschränkt, spart sie am falschen Ende. Denn die allermeisten jungen Erwachsenen an Abendschulen und Kollegs führen bereits ein eigenständiges, elternunabhängiges Leben. Es würde ihren Bildungsbiografien keinesfalls gerecht, eine drei- bis fünfjährige Berufstätigkeit für eine elternunabhängige BAföG-Förderung vorauszusetzen. Eine Kürzung auf Kosten derjenigen, die besonders lernwillig sind, entspricht nicht unserem Bild von Lebenslangem Lernen.
Eher müsste eine Gleichstellung in die andere Richtung erfolgen: Auch wer ein Erststudium aufnimmt, sollte dann elternunabhängig gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung erfolgreich absolviert wurde. Dies macht berufliche und akademische Ausbildung durchlässiger und anschlussfähiger.
Überdies wäre das finanzielle Einsparpotenzial bei einer Umstellung von elternunabhängiger zu elternabhängiger Förderung an Abendschulen und Kollegs wohl eher gering. Genaue Angaben dazu kann das Ministerium aber erstaunlicherweise gar nicht machen! Denn auf meine schriftliche Frage, wie hoch der Anteil der elternunabhängig Geförderten ist, haben wir keine Antwort erhalten. Wie Ministerin Schavan dann berechnen will, wie viel Geld zur Gegenfinanzierung der Kinderkomponente bliebe, ist völlig schleierhaft. So sieht keine seriöse Gesetzgebung aus!
Unsere Kinder sollen von Anfang an exzellente Bildung und Förderung bekommen. Daher wollen wir das Niveau der Erzieherinnenausbildung langfristig anheben. Wie in fast allen europäischen Nachbarländern soll ein Großteil derjenigen, die unsere Kleinsten bilden, betreuen und erziehen, an Hochschulen ausgebildet werden.
Die Anforderungen an die pädagogische und bildungsorientierte Arbeit mit Kindern sind gestiegen. Für einen Teil des Personals in Kindertagesstätten ist daher eine entsprechend höher qualifizierte Ausbildung notwendig. Frühpädagoginnen und -pädagogen müssen insbesondere in die Lage versetzt werden, ihre praktische Arbeit theoretisch-wissenschaftlich reflektieren zu können. Dies kann die Fachschulausbildung nicht hinreichend leisten. Die mangelnde Verbindung zwischen universitärer Forschung und den Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher kennzeichnet heute die Situation von Bildung und Ausbildung im Elementarbereich. Sie erschwert systematisch eine bildungsorientierte Fortentwicklung in der Praxis.
Der im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankerte Dreiklang von Bildung, Betreuung und Erziehung hat sich bewährt und sollte unbedingt beibehalten werden. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das "Bildung" in diesem Dreiklang bisher stark vernachlässigt wurde. Im internationalen Vergleich wird offenbar: Bis auf Deutschland und Österreich leistet sich kein vergleichbares Land in Westeuropa ähnlich niedrige Qualifikationsanforderungen an das Personal in Kindertageseinrichtungen. Andernorts ist es völlig selbstverständlich, pädagogische Fachkräfte auf Hochschulniveau auszubilden. Nur am Rande sei dabei erwähnt, dass die deutsche Ausbildung in unseren Nachbarländern (außer Österreich) nicht anerkannt wird.
Eine Ausbildung von pädagogischen Fachkräften auf Hochschulniveau ist keine Denkfigur aus dem Elfenbeinturm. Schon heute existieren erste und entstehen weitere akademische Ausbildungszweige in einigen Bundesländern. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle: Universitäten und Fachhochschulen, mit aufbauenden, berufsbegleitenden oder eigenständigen Studiengängen. Welcher Ausbildungsgang die besten Ergebnisse erzielt, muss sich in Evaluierungen zeigen. In jedem Fall ist es sinnvoll, einheitliche Rahmenbedingungen für die Ausbildung von Frühpädagoginnen und -pädagogen zu schaffen. Der Bund könnte und sollte daher Mindeststandards für die Ausbildung festlegen.
Der Prozess der Höherqualifizierung des Personals Kindertageseinrichtungen lässt sich nicht im Schnelldurchgang vollziehen, sondern kann nur mittel- bis langfristig erreicht werden, d.h. in Zeiträumen von zehn oder mehr Jahren. Umso deutlicher wird, dass schon frühzeitig die entsprechenden Weichenstellungen erfolgen müssen. Unser Ziel ist ein Personalmix in den Einrichtungen. Als Maßstab könnte ein/e an der Hochschule qualifizierte Kraft pro Kindergruppe gelten. Oftmals bietet es sich ohnehin an, verschiedene Professionen – also auch Sozialarbeiter, Ergotherapeutinnen, Logopäden und Kinderpflegerinnen usw. – mit unterschiedlichen Kompetenzen unter einem Dach zu versammeln.
Die zusätzlich anfallenden Kosten dürften sich in einem begrenzten Rahmen halten. Zu diesem Ergebnis kommt etwa die Studie "Die finanziellen Auswirkungen einer Anhebung der ErzieherInnenausbildung" für den 12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung.
Zuletzt sei noch darauf hingewiesen, dass Männer in diesem Berufsfeld absolut unterrepräsentiert sind, sie stellen nur 3,8% des Personals in Kindertageseinrichtungen. Wie in kaum einem anderen Beruf wird bei Erzieherinnen und Erziehern das Klischee eines 'weichen', sozialen Berufsfeldes transportiert. Damit ist es für Männer wenig attraktiv. Verstärkt wird dies durch geringes Prestige, schlechte Entlohnung und mangelnde Aufstiegschancen. Wir streben eine Öffnung sog. "Männerberufe" für Frauen ebenso an wie die von "Frauenberufen" für Männer. Für eine geschlechterbewusste Erziehung der Kinder sind männliche und weibliche Bezugspersonen erforderlich. Ein höherer Anteil männlicher Frühpädagogen wäre folglich für alle Kinder, besonders für Jungen, wünschenswert.
"Zukunft gestalten" Fraktionsbeschluss zur ErzieherInnenausbildung vom 30. Januar 2007
Bildungsberichterstattung
Der Bundestag hat am 15. Januar 2007 eine Anhörung zum Thema "Bildungsberichterstattung" durchgeführt. Hauptsächlich wurde darüber diskutiert, ob im Rahmen von nationalen Bildungsberichten auch Empfehlungen der Sachverständigen gegeben werden sollten. Wir meinen ja! Im März werden wir einen Antrag zur Bildungsforschung vorlegen.
Regenerative Medizin
Regenerative Medizin macht es möglich, funktionsgestörte Zellen, Organe und Gewebe wiederherzustellen, beispielsweise mit Hilfe gezüchteter Gewebe. Hier liegen große Potenziale, die wir durch Forschungsförderung unterstützen wollen. Wir lehnen aber das Ansinnen der FDP ab, unter dem Deckmantel "Forschung für regenerative Medizin" die rechtlichen Grundlagen der embryonalen Stammzellforschung ändern zu wollen.
Rede im Bundestag zum TOP "Regenerative Medizin am 18. Januar 2007
Forschungskongress "Neugier und Verantwortung" am 23. und 24. März 2007 in Berlin
Kongress "Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen - Armutsfeste Grundsicherung versus bedingungsloses Grundeinkommen" am 9. und 10. März 2007 in Berlin
Öffentliche Anhörungen im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Impressum
Herausgeberin
Priska Hinz MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Redaktion
Claudia Striffler, Stephanie Palapies
priska.hinz@bundestag.de
Copyright
Alle im Newsletter priska.hinz.aktuell erschienenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.