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15. März 2007

SCHRIFTLICHE FRAGE: Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur

Abgeordnete Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur zu erleichtern, wie es im Koalitionsvertrag festgelegt ist, und strebt sie dafür bundesgesetzliche Regelungen an?

 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Andreas Storm vom 15. März 2007

Der Bund hat keine Gesetzgebungsbefugnis für den Bereich des Hochschulzugangs. So heißt es in der Begründung zum neuen Artikel 74 Abs. 1 Nr. 33 GG ausdrücklich, dass von der dort geregelten konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes "Regelungen des Hochschulzugangs, die aufgrund ihres engen Bezugs zum Schulwesen zur Zuständigkeit der Länder gehören", nicht erfasst werden (vgl. Bundestagsdrucksache 16/813, S. 14).

Die Bundesregierung strebt weiter die Umsetzung des im Koalitionsvertrag formulierten Ziels der Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungssystems für die beruflich Qualifizierten an. Sie setzt sich gegenüber den Ländern – z.B. im Innovationskreis Berufliche Bildung oder in der Kultusministerkonferenz – dafür ein, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und Hochschulbildung weiter zu erhöhen und in diesem Bereich mehr Transparenz zu erreichen. Verschiedene Maßnahmen und Prozesse wie die Erarbeitung eines deutschen Qualifikationsrahmens oder auch die Förderinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung "Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge" bieten hierfür gute Ansatzpunkte.