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Abgeordnete Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):
Wie ist der Stand der Verhandlungen in der europäischen Ethikberatergruppe und dem zuständigen EU-Regelungsausschuss zur konkreten Ausformulierung der Deklaration zur embryonalen Stammzellforschung, die bei Abschluss des 7. Forschungsrahmenprogramms (FRP) angenommen wurde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel vom 7. März 2007
Die "European Group on Ethics in Science and New Technologies (EGE)" ist ein von der Europäischen Kommission (KOM) eingesetzten unabhängiges Beratungsgremium zu ethischen Fragen in Bezug auf Wissenschaft und Technologie. Die Bundesregierung ist weder an den Beratungen noch an den Beschlüssen bzw. Stellungnahmen der EGE beteiligt.
Abgeordnete Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Setzt sich die Bundesregierung bei diesen Verhandlungen dafür ein, dass keine Projekte gefördert werden, bei denen Embryonen sowohl bei der Gewinnung als auch bei der Verwendung zerstört werden, und dass die Deklaration für die gesamte Laufzeit des 7. FRPs – also auch für die im Jahr 2009 neu zu wählende EU-Kommission – verbindlich ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel vom 7. März 2007
Aufgrund der Regelungen des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union (7. FRP) sind Forschungstätigkeiten zum Klonen von Menschen zu Reproduktionszwecken, Forschungstätigkeiten zur Veränderung des Erbguts des Menschen, durch die solche Änderungen
vererbbar werden könnten, sowie Forschungstätigkeiten zur Züchtung menschlicher Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken oder zur Gewinnung von Stammzellen, auch durch Kerntransfer somatischer Zellen verboten.
Darüber hinaus hat die KOM im Rahmen der Verhandlungen und der Verabschiedung des 7. FRP eine Erklärung zu Protokoll gegeben, die die weiteren Rahmenbedingungen für die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen festlegt. Darin erklärt die KOM, dass sie die Praxis aus dem 6. FRP fortführen und dem Regelungsausschuss keine Vorschläge zur Finanzierung von Projekten unterbreiten wird, die Forschungstätigkeiten beinhalten, bei denen menschliche Embryonen einschließlich zur Gewinnung von Stammzellen zerstört werden.
Diese Protokollerklärung ist zusammen mit dem 7. FRP im Europäischen Amtsblatt (Nr. L 412/2006) am 30. Dezember 2006 veröffentlicht worden. Die getroffene, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Protokollerklärung, ist integraler Bestandteil der Entscheidungen von Rat und Europäischem Parlament zum 7. FRP. Sie bindet damit auch die neu zu wählende Kommission.