
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich rufe die Frage 22 der Kollegin Hinz auf:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem am 10. Januar 2007 im Kabinett verabschiedeten "Zweiten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes" im Hinblick auf die vor allem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geforderte Änderung des Stammzellgesetzes?
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Sehr geehrte Frau Kollegin Hinz, der zweite Stammzellbericht der Bundesregierung, der sich auf den Zeitraum bis zum Jahr 2005 bezieht, enthält die Schlussfolgerung, dass sich das Stammzellgesetz bis dorthin bewährt hat. Die mit dem Stammzellgesetz eröffneten Möglichkeiten für die Grundlagenforschung wurden nämlich wahrgenommen.
Die Bundesregierung hat der DFG zugesagt, die Stellungnahme der DFG gemeinsam mit dem Parlament eingehend zu prüfen und auszuwerten. Ob die in Deutschland verwendbaren Stammzelllinien mit Blick auf die auch in der DFG-Stellungnahme angeführte internationale Entwicklung des Forschungsgebiets künftig noch für Forschungszwecke ausreichend nutzbar sind, darüber wird die Bundesregierung und, so denke ich, wird auch das Parlament unter Einbeziehung aller Argumente, insbesondere auch ethischer und rechtlicher Implikationen, breit diskutieren müssen.
Aus Sicht der Bundesregierung muss diese Debatte primär im Parlament geführt werden; denn schließlich wurde der Entwurf des Stammzellgesetzes 2002 aus der Mitte des Parlaments in den Bundestag eingebracht. Es wird deshalb Aufgabe des Bundestages sein, zu entscheiden, ob er einen Vorschlag zur Änderung des Stammzellgesetzes einbringen will. Ich denke, auch die Wissenschaft sollte in diesen Diskussionsprozess einbezogen werden.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.
Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Staatssekretär, Sie haben schon auf etwas hingewiesen, das im zweiten Stammzellbericht der Bundesregierung steht. Wörtlich heißt es darin: "Die gesetzlichen Regelungen über die Einfuhr und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken, das Genehmigungsverfahren und die Einbeziehung einer zentralen Ethikkommission für Stammzellforschung haben sich bewährt."
In derselben Woche, in der der Kabinettsbeschluss zu diesem Bericht gefasst wurde, hat Bundesministerin Schavan mitgeteilt und öffentlich bekräftigt, dass sie eine Lockerung desselben Stammzellgesetzes, das sich laut Bericht der Bundesregierung bewährt hat, für möglich hält. Sie hat aber auch gesagt – wörtlich –: "Ich bin ebenso wie die katholischen Bischöfe davon überzeugt, dass wir wegmüssen von der Forschung an embryonalen Stammzellen."
Ich möchte von Ihnen gern wissen, wie die Haltung der Ministeriumsspitze zu der Frage einer Lockerung des Stammzellgesetzes in dieser Woche ist.
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Die Position der Bundesregierung habe ich gerade beschrieben. Sie besteht in der klaren Absicht, sich entsprechend ihrer gegenüber der DFG gemachten Zusage an der Diskussion zu beteiligen und insofern die Möglichkeiten zu erörtern, wie wir auf jeden Fall die ethische Substanz des Stammzellgesetzes wahren, aber gleichzeitig sicherstellen wollen, dass auch künftig die Forschung im Bereich der embryonalen Stammzellforschung durch Import ausländischer Stammzelllinien unter strengen Voraussetzungen möglich bleibt.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ihre zweite Nachfrage, bitte.
Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wenn eine Diskussion über das Thema erfolgen soll, wie die Stammzellforschung perspektivisch in Deutschland fortgesetzt werden soll, dann ist aus unserer Sicht eine Bewertungs- und Publikationspflicht hinsichtlich internationaler Projekte embryonaler Stammzellforschung notwendig, bei der nicht nur die Erfolge, sondern auch die Misserfolge der Stammzellforschung, vor allem der embryonalen Stammzellforschung, aufgeführt werden müssen. Können Sie sich diese Position zu eigen machen und vor allem in der EU für eine solche Berichtspflicht eintreten?
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein genau geregeltes Verfahren, das unter anderem beinhaltet, dass die zentrale Stammzellkommission ebenfalls in regelmäßigen Abständen einen Bericht vorlegt; in Kürze ist ein neuer Bericht zu erwarten. In der Europäischen Union werden die entsprechenden Daten anhand ihres eigenen Verfahrens übermittelt. Daraus ist auch zu erkennen, welche die humanen embryonalen Stammzellen betreffenden Forschungsprojekte in der Europäischen Union durchgeführt werden.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Die Kollegin Sager hat noch eine Nachfrage. Bitte.
Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Staatssekretär, die Spielregeln für die Stammzellforschung sind im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU die gleichen geblieben wie im 6. Forschungsrahmenprogramm. Teilen Sie meine Einschätzung, dass die Behauptung, nach der Verabschiedung des 7. Forschungsrahmenprogramms werde von der europäischen Ebene Druck entstehen, in Deutschland etwas am Stammzellgesetz zu ändern, falsch ist, oder wie ist Ihre Auffassung dazu?
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Bewertungen einzelner Abgeordneter möchte ich nicht kommentieren. Richtig ist auf jeden Fall, dass die EU-Kommission als Ergebnis der Diskussion im Sommer 2006 für das 7. Forschungsrahmenprogramm eine im Gegensatz zum 6. Forschungsrahmenprogramm verbindliche, die Kommission selbst bindende Erklärung niedergelegt hat, die auch Teil der Beschlüsse und des EU-Bulletins geworden ist, sodass im 7. Forschungsrahmenprogramm eine insgesamt eher noch restriktivere Regelung als im 6. Forschungsrahmenprogramm getroffen wurde.