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17. Januar 2007

MÜNDLICHE FRAGE: Zweiter Erfahrungsbericht Stammzellgesetz

Vizepräsidentin Petra Pau:

Ich rufe die Frage 22 der Kollegin Hinz auf:

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem am 10. Januar 2007 im Kabinett verabschiedeten "Zweiten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchfüh­rung des Stammzellgesetzes" im Hinblick auf die vor allem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geforderte Ände­rung des Stammzellgesetzes?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bun­desministerin für Bildung und Forschung:

Sehr geehrte Frau Kollegin Hinz, der zweite Stamm­zellbericht der Bundesregierung, der sich auf den Zeit­raum bis zum Jahr 2005 bezieht, enthält die Schlussfol­gerung, dass sich das Stammzellgesetz bis dorthin bewährt hat. Die mit dem Stammzellgesetz eröffneten Möglichkeiten für die Grundlagenforschung wurden nämlich wahrgenommen.

Die Bundesregierung hat der DFG zugesagt, die Stel­lungnahme der DFG gemeinsam mit dem Parlament ein­gehend zu prüfen und auszuwerten. Ob die in Deutsch­land verwendbaren Stammzelllinien mit Blick auf die auch in der DFG-Stellungnahme angeführte internatio­nale Entwicklung des Forschungsgebiets künftig noch für Forschungszwecke ausreichend nutzbar sind, darüber wird die Bundesregierung und, so denke ich, wird auch das Parlament unter Einbeziehung aller Argumente, ins­besondere auch ethischer und rechtlicher Implikationen, breit diskutieren müssen.

Aus Sicht der Bundesregierung muss diese Debatte primär im Parlament geführt werden; denn schließlich wurde der Entwurf des Stammzellgesetzes 2002 aus der Mitte des Parlaments in den Bundestag eingebracht. Es wird deshalb Aufgabe des Bundestages sein, zu ent­scheiden, ob er einen Vorschlag zur Änderung des Stammzellgesetzes einbringen will. Ich denke, auch die Wissenschaft sollte in diesen Diskussionsprozess einbe­zogen werden.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.

Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN):

Herr Staatssekretär, Sie haben schon auf etwas hinge­wiesen, das im zweiten Stammzellbericht der Bundesre­gierung steht. Wörtlich heißt es darin: "Die gesetzlichen Regelungen über die Einfuhr und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen zu Forschungszwe­cken, das Genehmigungsverfahren und die Einbezie­hung einer zentralen Ethikkommission für Stammzell­forschung haben sich bewährt."

In derselben Woche, in der der Kabinettsbeschluss zu diesem Bericht gefasst wurde, hat Bundesministerin Schavan mitgeteilt und öffentlich bekräftigt, dass sie eine Lockerung desselben Stammzellgesetzes, das sich laut Bericht der Bundesregierung bewährt hat, für mög­lich hält. Sie hat aber auch gesagt – wörtlich –: "Ich bin ebenso wie die katholischen Bischöfe davon überzeugt, dass wir wegmüssen von der Forschung an embryonalen Stammzellen."

Ich möchte von Ihnen gern wissen, wie die Haltung der Ministeriumsspitze zu der Frage einer Lockerung des Stammzellgesetzes in dieser Woche ist.

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bun­desministerin für Bildung und Forschung:

Die Position der Bundesregierung habe ich gerade be­schrieben. Sie besteht in der klaren Absicht, sich ent­sprechend ihrer gegenüber der DFG gemachten Zusage an der Diskussion zu beteiligen und insofern die Mög­lichkeiten zu erörtern, wie wir auf jeden Fall die ethische Substanz des Stammzellgesetzes wahren, aber gleichzei­tig sicherstellen wollen, dass auch künftig die Forschung im Bereich der embryonalen Stammzellforschung durch Import ausländischer Stammzelllinien unter strengen Voraussetzungen möglich bleibt.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Ihre zweite Nachfrage, bitte.

Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN):

Wenn eine Diskussion über das Thema erfolgen soll, wie die Stammzellforschung perspektivisch in Deutsch­land fortgesetzt werden soll, dann ist aus unserer Sicht eine Bewertungs- und Publikationspflicht hinsichtlich internationaler Projekte embryonaler Stammzellfor­schung notwendig, bei der nicht nur die Erfolge, sondern auch die Misserfolge der Stammzellforschung, vor allem der embryonalen Stammzellforschung, aufgeführt wer­den müssen. Können Sie sich diese Position zu eigen machen und vor allem in der EU für eine solche Be­richtspflicht eintreten?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bun­desministerin für Bildung und Forschung:

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein genau geregeltes Verfahren, das unter anderem beinhaltet, dass die zentrale Stammzellkommission ebenfalls in regelmä­ßigen Abständen einen Bericht vorlegt; in Kürze ist ein neuer Bericht zu erwarten. In der Europäischen Union werden die entsprechenden Daten anhand ihres eigenen Verfahrens übermittelt. Daraus ist auch zu erkennen, welche die humanen embryonalen Stammzellen betref­fenden Forschungsprojekte in der Europäischen Union durchgeführt werden.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Die Kollegin Sager hat noch eine Nachfrage. Bitte.

Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Staatssekretär, die Spielregeln für die Stamm­zellforschung sind im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU die gleichen geblieben wie im 6. Forschungsrahmenprogramm. Teilen Sie meine Einschätzung, dass die Behauptung, nach der Verabschiedung des 7. Forschungsrahmenprogramms werde von der europäischen Ebene Druck entstehen, in Deutschland etwas am Stammzellgesetz zu ändern, falsch ist, oder wie ist Ihre Auffassung dazu?

Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bun­desministerin für Bildung und Forschung:

Bewertungen einzelner Abgeordneter möchte ich nicht kommentieren. Richtig ist auf jeden Fall, dass die EU-Kommission als Ergebnis der Diskussion im Som­mer 2006 für das 7. Forschungsrahmenprogramm eine im Gegensatz zum 6. Forschungsrahmenprogramm ver­bindliche, die Kommission selbst bindende Erklärung niedergelegt hat, die auch Teil der Beschlüsse und des EU-Bulletins geworden ist, sodass im 7. Forschungsrahmenprogramm eine insgesamt eher noch restriktivere Regelung als im 6. Forschungsrahmenprogramm getrof­fen wurde.