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Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn)(Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 16/4367, Frage 20 ):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der pädagogischen Qualität und der Bildungsleistung im Elementarbereich, und erwägt sie in diesem Zusammenhang, die Ausbildung eines nennenswerten Anteils des Personals in Kindertageseinrichtungen an der Fachhochschule oder der Universität zu veranlassen?
Der quantitative Ausbau und eine Qualitätsoffensive müssen zusammen kommen. Beide Aspekte werden Gegenstand der Beratungen in dem "Pakt für Kinder" sein. Nur so kann die Erziehung, Förderung und Bildung unserer Kinder wirksam gestärkt werden. Die Bundesregierung setzt deshalb einen Schwerpunk auf den qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Ziel ist eine gute und individuelle Förderung und Bildung der Kinder und damit die Erhöhung der Qualität der Arbeit in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen. Bereits jetzt fördert die Bundesregierung die Qualitätsentwicklung durch vielfältige Modellversuche und Gutachten. Besonders zu erwähnen ist die "Nationale Qualitätsinitiative im System der Tageseinrichtungen für Kinder" (NQI). Weitere Projekte befassen sich unter anderem mit Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung, der Beobachtung und Dokumentation von Lernprozessen und dem Übergang vom Kindergarten in die Schule.
Die Qualifizierung von Tagespflegepersonen wird mit ESF-Mitteln in Höhe mindestens 10 Millionen Euro gefördert werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, ihre Bemühungen um Qualitätsentwicklung mit einer Qualitätsoffensive noch weiter zu verstärken, um Länder, Kommunen und freie Träger zu unterstützen. So wird sie ein umfassendes pädagogisches Konzept für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren entwickeln lassen. Zusätzlich wird der Bund mit dem geplanten Forschungsschwerpunkt "frühkindliche Bildung" einen Beitrag zur Verwirklichung des Bildungsauftrags des Kindergartens leisten. In diesem Rahmen ist die Konzept- und Instrumentenentwicklung für Bildungshäuser für die Altersgruppe der Drei- bis Zehnjährigen zur inhaltlichen Verzahnung von Kindergarten und Grundschule vorgesehen. Die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte ist beim fachlichen Ausbau der Kinderbetreuung von besonderer Bedeutung. Grundsätzlich sind die Länder für die Gestaltung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern verantwortlich. Gleichwohl sieht die Bundesregierung bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte einen der Schlüssel für Qualitätsentwicklung in der Praxis. Entscheidender als das Ausbildungsniveau ist aus Sicht der Bundesregierung und der Mehrzahl der Bundesländer die Ausbildungsqualität. Hier lassen sich auch im Rahmen der Fachschulausbildung Verbesserungen erreichen. Daher bietet es sich an, wie an einigen Stellen bereits praktiziert, kurzfristig Möglichkeiten der Weiterbildung auf Hochschulniveau zu eröffnen. Ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung und -steigerung besteht im Ausbau der Unterstützungssysteme für das pädagogisch tätige Personal. Ein dichtes Netz an Beratung und Weiterbildungsangeboten kann einen besseren Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Praxis ermöglichen. Mit Blick auf die notwendige Qualitätsverbesserung und die Stärkung des Bildungsauftrages in Kindertageseinrichtungen gewinnt die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung einen immer höheren Stellenwert.
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn)(Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 16/4367, Frage 21):
Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen seitens einzelner Länder, nach denen die Regelung der Kindertagesbetreuung ausschließlich in den Kompetenzbereich der Länder falle und der Bund hier überhaupt keine gesetzgeberischen Befugnisse habe?
Diese Aussagen treffen nicht zu. Vielmehr steht dem Bund die konkurrierende Kompetenz, zur Gesetzgebung für die öffentliche Fürsorge zu (Artikel 74 Abs. l Nr. 7 GG). Auf dieser Grundlage hat der Gesetzgeber im Jahre 1990 das Kinder- und Jugendhilfegesetz verabschiedet. Die anlässlich dieses Gesetzgebungsverfahrens zwischen dem Bund und einzelnen Ländern streitige Frage über die kompetenzrechtliche Zuordnung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, namentlich im Kindergarten, wurde inzwischen vom Bundesverfassungsgericht geklärt. Das Gericht sieht den Schwerpunkt des "Kindergartenwesens" nach wie vor in einer fürsorgenden Betreuung mit dem Ziel einer Förderung sozialer Verhaltensweisen und damit (präventiver) Konfliktvermeidung. Hinter dieser dem Bereich der öffentlichen Fürsorge zuzuordnenden Aufgabe steht der vorschulische Bildungsauftrag zurück (BVerfGl 97,332,342).