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7. März 2007

MÜNDLICHE FRAGEN: Kinderbetreuung (Entwicklung einer Aktuellen Stunde)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Ich beende die Befragung der Bundesregierung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Nr. 10 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde die dringlichen Fragen auf Drucksache 16/4537 auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hermann Kues zur Verfügung.

Ich rufe die dringliche Frage 1 der Kollegin Krista Sager auf:

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 5. März 2007, wonach der Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige noch völlig unklar sei, während die zuständige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, noch unlängst eine präzise Anzahl von notwendigen Betreuungsplätzen öffentlich bekannt gegeben hat?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Frau Präsidentin! Frau Kollegin Sager, bei der Entwicklung und dem Ausbau der Kindertagesbetreuung sind in den vergangenen beiden Jahren bereits wichtige Impulse gesetzt worden. Wir wissen alle, dass mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz ein richtiger Schritt hin zu einer kinder- und familiengerechten Betreuungssituation gemacht worden ist. Frau Bundesministerin von der Leyen hat nunmehr die Dynamik des Elterngeldes und aktuelle Entwicklungen aufgenommen und den daraus folgenden Bedarf formuliert. Dabei ist zunächst festzustellen, dass nach den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes, die derzeit zur Verfügung stehen, in den alten Bundesländern lediglich für 8 Prozent der Kinder U-3-Plätze zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass 92 Prozent aller Eltern in Westdeutschland für ihre Kinder unter drei Jahren kein Betreuungsangebot haben. Wir gehen davon aus, dass die Größenordnung für eine bedarfsdeckende Versorgung in der Altersgruppe der unter Dreijährigen bei rund 35 Prozent liegt. Dafür gibt es bereits deutliche Belege. Wir stützen uns auf die Betreuungsstudie des Deutschen Jugendinstitutes, die im vergangenen Jahr veröffentlicht worden ist. Bei dieser repräsentativen Befragung hat ein gutes Drittel der befragten Eltern einen Betreuungsbedarf für ihr Kind in Kindertageseinrichtungen und/oder -tagespflege geäußert. Ich darf außerdem daran erinnern, dass die Staatsund Regierungschefs der Europäischen Union schon 2002 auf der Tagung des Europäischen Rates von Barcelona beschlossen haben, dass für mindestens 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen sind. Die Vergleiche mit anderen europäischen Ländern, aber auch die tatsächliche Inanspruchnahme zum Beispiel in den neuen Bundesländern bestärken uns in der Quote um 35 Prozent. Mit den Ländern und den Kommunen werden wir jetzt die konkreten Bedarfsfragen, die Planungs- und Umsetzungsschritte beraten. Bei den weiteren notwendigen Planungen werden wir die Entwicklung des Ausbaufortschritts auf der Basis des TAG einbeziehen. Die Bundesregierung hat bereits im letzten Sommer den ersten Bericht über den Stand des Ausbaus vorgelegt. Ganz aktuell verfügen wir über die ersten Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistik 2006. Danach konnten zum Stichtag 31. März 2006, also nach dem ersten Quartal, 285 000 Plätze für unter Dreijährige ermittelt werden. Vor dem Hintergrund dieser amtlichen Zahlen des Statistischen Bundesamtes und zusätzlicher eigener Erhebungen bei den Jugendämtern werden wir genau prüfen können, wie sich der Ausbau aktuell weiterentwickelt. Ich denke, wir sind auf einem guten Wege, zeitnah die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass für Familien und Kinder eine bedarfsdeckende Infrastruktur in der Kindertagesbetreuung entsteht.

Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben die Möglichkeit zu zwei Nachfragen.

Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ja, gerne. – Sie haben ausgeführt, dass wir aufgrund des TAG-Berichts über konkrete Zahlen verfügen, und Sie haben darauf hingewiesen, dass wir wissen, dass die Versorgung mit Krippenplätzen für die unter Dreijährigen in Westdeutschland bei nur 8 Prozent liegt. Warum hat die Bundesregierung sich jetzt erst einmal eine Auszeit genehmigt, um weiter nachzuzählen?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Im TAG ist vorgesehen, dass weiterhin jeweils zur Mitte des Jahres Ergebnisse an das Parlament übermittelt werden. Das ist jetzt für diesen Sommer, Juni/Juli, vorgesehen. Unabhängig davon aber gibt es eine aktuelle Diskussion, die uns veranlasst, jetzt etwas Druck zu machen und mit den Ländern und den Kommunen, den kommunalen Spitzenverbänden, zu einer Klärung zu kommen, um zu sehen, wie sich die Situation seit dem 31. März 2006 entwickelt hat, und in diesem Zusammenhang auch über Einzelfragen der Finanzierung usw. zu diskutieren.

Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre zweite Nachfrage, bitte.

Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Nun gibt es aus dem Regierungslager sehr unterschiedliche Vorschläge. Die Familienministerin hat gefordert, dass insgesamt 750 000 Plätze geschaffen werden. Aus den Reihen der CDU/CSU-Regierungsfraktion wurde gefordert, es jetzt erst einmal bei der Beobachtung des Ausbaus nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz zu belassen. Wie beurteilt denn die Bundesregierung diese unterschiedlichen Vorschläge und Vorstellungen?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Die Bundesregierung wird sich zu gegebener Zeit eine Meinung bilden, wie sie mit dem Thema Betreuung und der Schaffung der entsprechenden Infrastruktur weiter umgeht. Das, was Sie zitieren, ist eine politische Diskussion, die ganz selbstverständlich ist. Bei Innovationen, bei Neuerungen gibt es immer unterschiedliche Einschätzungen und Bewertungen; das ist ganz normal. Wir leben in einer Demokratie. Da werden Neuerungen nicht von oben angewiesen, sondern erörtert und diskutiert. Die Ministerin hat die Aufgabe, politische Ziele auf der Basis des Koalitionsvertrages zu formulieren. Dann wird debattiert, und irgendwann wird entschieden. Ich finde, das geht bislang sehr zügig.

(Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Richtig! – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Gute Antwort!)

Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Nachfrage stellt die Kollegin Haßelmann.

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie haben sich gerade wahrscheinlich missverständlich ausgedrückt. Denn in Ihrer Antwort auf die schriftliche Frage der Kollegin Sager haben Sie dargestellt, dass das Familienministerium und insbesondere die Familienministerin eine klare Position in der Öffentlichkeit vertreten haben, nämlich die, es werde eine Quote an Betreuungsplätzen von circa 35 Prozent angestrebt, dazu würden circa 750 000 Kinderbetreuungsplätze in Deutschland gebraucht und es gebe ein massives Ost-West-Gefälle hinsichtlich des Angebots an solchen Plätzen und eine Wahlfreiheit für Familien bestünde deshalb nicht. In Ihrer Antwort auf die zweite Nachfrage der Kollegin Sager sagten Sie aber, es gebe im Moment keine Meinung des Familienministeriums, Sie müssten sich erst einmal eine Meinung bilden. Klären Sie mich bitte darüber auf, wie die öffentliche Äußerung der Familienministerin zu verstehen ist, die gestern Abend in Interviews und heute Morgen im "Morgenmagazin" dezidiert gesagt hat, dass wir zusätzliche Betreuungsplätze in einer bestimmten Größenordnung brauchen und dass es ein nicht hinnehmbares Gefälle zwischen Ost und West – in Westdeutschland liegt das Betreuungsangebot nur bei 8 Prozent – gibt. Sie sagen, Sie müssten sich erst einmal eine Meinung bilden, aber vertreten gleichzeitig eine. Sehen Sie darin keinen Widerspruch?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Nein, darin sehe ich überhaupt keinen Widerspruch. Ich habe versucht, zu erklären, dass im Koalitionsvertrag festgelegt ist, dass wir, beginnend 2005, die Zahl der Betreuungsplätze um 230 000 ausbauen wollen. Ich habe Ihnen dann eine weitere aktuelle Zahl des Statistischen Bundesamtes genannt, die zeigt, wie weit der Ausbau gediehen ist und wie viele TAG-Plätze es insgesamt gibt. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass der Bedarf bei 35 Prozent liegt. Bei 2,2 Millionen Kindern unter drei Jahren ergeben sich ungefähr 750 000 Plätze. Ich habe ferner gesagt, dass es ebenfalls die Aufgabe der Ministerin ist, über den Koalitionsvertrag hinaus politische Ziele zu formulieren, und dass es in einer parlamentarischen Demokratie völlig normal ist, darüber zu diskutieren. Der weitere Schritt wird sein, dass wir eine Arbeitsgruppe einsetzen, in der auch die Länder und die Koalitionsfraktionen vertreten sind, um den Bedarf abzugleichen. Ich bin unabhängig von den jetzt vorliegenden Zahlen ziemlich optimistisch, dass es in den Ländern im vergangenen Jahr eine Entwicklung auf diesem Gebiet gegeben hat. Die Zahl, die sich auf den Stichtag 31. März 2006 bezieht, habe ich schon genannt. Wir werden sehen, welche Notwendigkeiten sich ergeben. Dann wird sich die Bundesregierung eine Meinung über alle Fragen bilden, die mit diesem Thema zusammenhängen.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt, es ist die Privatmeinung der Ministerin!)

Vizepräsidentin Petra Pau: Eine zweite Nachfrage ist an der Stelle nicht möglich.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war eine Feststellung!)

 – Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, Feststellungen zu treffen und Schlussfolgerungen zu ziehen.

Die nächste Nachfrage hat der Kollege Beck.

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Kollege Kues, Sie haben heute keine beneidenswerte Rolle. Ich wollte fragen, wie denn die Ministerin den Schlag ins Gesicht verdaut hat, den ihr die Koalitionsrunde versetzt hat? Denn es gab keine Zusage für die Finanzierung ihrer Vorschläge, mit der sie in den letzten zwei bis drei Wochen verstärkt in der Öffentlichkeit hausieren gegangen ist. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Kauder – seine Fraktion muss ja später diese Vorschläge beschließen –, heute noch einmal festgestellt hat, dass die Frage nicht lautet, wie hoch der Bedarf sei, sondern, ob überhaupt ein Bedarf bestehe? Damit stellt er das gesamte Unternehmen, das zum Schwerpunkt der Arbeit Ihres Hauses geworden ist, infrage. Wie geht die Ministerin damit um, dass ihre gesamte politische Strategie infrage gestellt wird?

(Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Ihr habt eine komische Wahrnehmung!)

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Herr Abgeordneter Beck, Sie sind schon länger in der Politik. Sie wissen daher, dass die Prozesse in der Politik eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Das ist völlig normal. Die Erwartungen an die Koalitionsrunde, was konkrete Beschlüsse zu diesem Thema betrifft, sind völlig unangemessen gewesen; denn es ist nicht nur über dieses Thema, sondern es ist auch, wie Sie den Medien entnehmen konnten, über viele andere wichtige Themen gesprochen worden. Dass es unterschiedliche Bewertungen gibt, habe ich eben bereits gesagt. Ich sage ausdrücklich: Die Bundesregierung sieht einen Bedarf an Betreuungsplätzen; ich habe das ja weiter präzisiert.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann sollten Sie das Herrn Kauder mitteilen!)

Vizepräsidentin Petra Pau: Ein kleiner Hinweis: Nachfragen durch Sie, Frau Haßelmann, sind im Moment nicht möglich. Sie müssen warten, bis Ihre Frage aufgerufen wird. Das Wort hat die Kollegin Deligöz; ich habe Sie vorhin leider übersehen. Dann ist die FDP an der Reihe.

Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, auch mir ist ein Widerspruch aufgefallen: Sie haben gerade gesagt, die Bundesregierung schätze die Lage so ein, dass ein Bedarf vorhanden ist. Gleichzeitig wurde aber in den Koalitionsgesprächen vereinbart, dass der Bedarf überhaupt erst ermittelt wird. – Das passt irgendwie nicht zusammen. Entweder es gibt einen Bedarf – dann muss man etwas tun –, oder es gibt keinen Bedarf. Teilen Sie mit mir die Einschätzung, dass Ihnen genügend Grundlagen für die Feststellung des Bedarfs vorliegen – Sie haben ja einige Studien zitiert – und dass die Bundesländer darüber hinaus keine genaueren Ermittlungen vornehmen, sondern auf die gleichen Daten zurückgreifen werden, die dem Ministerium schon vorliegen, sodass dadurch schon jetzt der Bedarf feststeht bzw. festgelegt werden kann?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Nein, diese Auffassung teile ich ausdrücklich nicht. Ich habe eben die Jugendhilfestatistik von Ende März 2006 genannt. Ich habe dann gesagt: Es wird weitere Erhebungen geben. – Auch die Länder sind in diesem Bereich aktiv. Unabhängig von der vorliegenden Betreuungsstudie und unabhängig von Annahmen aufgrund von Erfahrungen beispielsweise in den neuen Ländern, aber auch in anderen Ländern, in denen es weitgehende Betreuungsangebote für unter Dreijährige gibt, werden wir jetzt konkret sehen müssen, wie unterschiedlich die Situation in den einzelnen Bundesländern ist,

(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das weiß man auch schon!)

um dann festzustellen, wo es welchen Bedarf in welcher Form gibt.

(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Genau! Völlig richtig!)

Es wird zum Beispiel bewertet werden müssen, welche Rolle die Tagespflege spielen soll. Auch das wird man sich anschauen müssen. Ich habe ja meine Einschätzung mitgeteilt, dass ich davon ausgehe, dass sich die Welt in Deutschland auch nach dem 31. März 2006 verändert hat.

(Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind von der Welt eingeholt worden!)

Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage stellt der Kollege Thiele von der FDP-Fraktion.

Carl-Ludwig Thiele (FDP):

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie sprachen an, dass am 31. März 285 000 Plätze zur Verfügung stünden. Ich hätte die Frage: Wie viele Plätze bestanden schon vor Inkrafttreten des TAG, und wie viele sind nach Inkrafttreten des TAG hinzugekommen?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Folgende Zahl liegt mir vor: Laut TAG-Bericht 2006 sind circa 21 000 nach Inkrafttreten des TAG hinzugekommen.

(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Nur eine Frage?)

Vizepräsidentin Petra Pau: Ja, nur eine Frage. – Das Wort hat die Kollegin Hinz.

Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt mehrfach darauf hingewiesen, dass es eine Statistik gibt, die die Grundlage für den TAG-Bericht war, und dass das Statistische Bundesamt entsprechende Daten aufbereitet hat. Ich gehe einmal davon aus, dass eine Bundesministerin wie Frau von der Leyen, der es ja ein echtes Anliegen ist, die Kinderbetreuung in Deutschland zu verbessern, nicht irgendwelche Zahlen nennt, die nicht belegbar sind. Von daher würde ich Sie schon gerne fragen, ob die Einberufung der Runde tatsächlich sachlich begründet ist, woran der geneigte Zuschauer und die geneigte Zuschauerin große Zweifel haben, oder ob es nicht eher so ist, dass zum einen die Ministerpräsidenten davon überzeugt werden müssen, dass das Thema Kinderbetreuung eine hohe Bedeutung hat, dass diese Aufgabe künftig in den einzelnen Ländern wahrgenommen werden muss und dass auch die Länder in den Ausbau der Kindertagesbetreuung mehr Geld einbringen müssen, und dass zum anderen vor allen Dingen in den Reihen der Koalition, was Ihre Partei angeht, noch ein großer Widerstand bezüglich des Ausbaus der Betreuungsplätze für unter Dreijährige besteht und deshalb das ganze Thema auf die lange Bank geschoben wurde.

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Ich teile Ihre Auffassung nicht. Ich teile Ihre Auffassung insoweit, als Sie gesagt haben: Der Bundesfamilienministerin ist es ein großes Anliegen, ein angemessenes Betreuungsangebot zu schaffen, weil das eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass es real – und nicht nur in der Theorie – Wahlfreiheit gibt. – Ich teile nicht die Auffassung, dass die Ministerpräsidenten überzeugt werden müssen. Gerade der Ministerpräsident des Bundeslandes, aus dem meines Wissens auch Sie kommen, hat sich auf verschiedene Art und Weise öffentlich ausdrücklich dazu bekannt, dass es Angebote an Kinderbetreuung geben muss und dass er sehen wird, wie er dies in seinem Bundesland weiter umsetzen wird. Viele andere Ministerpräsidenten – Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen – haben sich ebenfalls klar artikuliert.

Vizepräsidentin Petra Pau: Das waren die Nachfragen zur ersten dringlichen Frage. Ich rufe die dringliche Frage 2 der Kollegin Haßelmann auf:

Welche Vorstellungen und Zeitplanungen hat die Bundesregierung für die Finanzierung der Kinderbetreuung nach der Sitzung des Koalitionsausschusses vom 5. März 2007?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Die Bundesfamilienministerin wird zügig mit Vertretern beider Koalitionsfraktionen und mit Ländervertretern in einer Arbeitsgruppe die konkreten Eckpunkte des Ausbaus und des Finanzbedarfs klären. In einem weiteren Schritt wird sie am 2. April in einer Konferenz mit allen Ländern und kommunalen Spitzenverbänden diese Fragen erörtern. Das Ziel ist dabei, die Ergebnisse dieser Beratungen in den Koalitionsausschuss am 16. April einzubringen. Die Ausbau- und Finanzierungsfragen sollen dann im Lichte dieser Ergebnisse weiter im Koalitionsausschuss beraten werden.

Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu Ihrer ersten Nachfrage.

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Staatssekretär, da Sie uns vorhin sehr eindringlich ausgeführt haben, dass es sich um die Privatmeinung der Ministerin handelt und nicht um eine politische Auffassung der Bundesregierung, möchte ich Sie fragen: Welche Auffassung möchte die Familienministerin gegenüber den Ländern und den Kommunen vertreten, ihre Privatmeinung, die sie im Moment auch öffentlich in der Presse vertritt, oder die Auffassung der Bundesregierung – so es denn eine einheitliche Auffassung gibt? Soll ich die zweite Nachfrage auch direkt stellen?

Vizepräsidentin Petra Pau: Wenn Sie das wollen! Dann kann der Staatssekretär im Zusammenhang antworten.

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die zweite Frage richtet sich eher auf einen anderen Komplex, Herr Staatssekretär: Wie erklären Sie sich, dass noch gestern Vormittag der Präsident der Jugendund Familienministerkonferenz öffentlich erklärt hat, die Ausrichtung einer Sonderkonferenz zum Betreuungsausbau entbehre einer ausreichenden Geschäftsgrundlage, weil seitens der Bundesregierung bislang überhaupt keine differenzierten Konzepte vorlägen?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Um mit der zweiten Frage zu beginnen, damit ich sie nicht vergesse: Da müssen Sie den Präsidenten fragen, der diese Aussage so getroffen hat. Es ist jedenfalls vereinbart – wie ich es eben gesagt habe –, dass am 2. April diese Konferenz mit allen Ländern stattfindet; ob Sie es Konferenz oder Gipfel nennen, ist völlig egal. Zu Ihrer ersten Frage: Es gibt klare Absprachen im Koalitionsvertrag, dass Bilanz gezogen wird, inwieweit das Tagesbetreuungsausbaugesetz gewirkt hat und wie viele Plätze neu geschaffen worden sind. Das ist im Koalitionsvertrag festgelegt. Was die weiteren Absprachen angeht, so muss das in der Koalition entschieden werden. Die Ministerin wird natürlich ihre Meinung vertreten, die sie auch in den letzten Tagen vertreten hat. Das wird dann abgeglichen mit den Ausbauzielen, die es in den einzelnen Ländern gibt. Daraus wird man die Konsequenzen zu ziehen haben.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war aber nicht meine Frage, Frau Präsidentin!)

Vizepräsidentin Petra Pau: Die Bundesregierung ist frei in der Beantwortung der Fragen. Damit kommen wir zur Nachfrage der Kollegin Sager.

Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Es hat aus Reihen der Regierungsfraktionen – zum Beispiel von Herrn Kauder – auch die Meinung gegeben, die Bundesregierung habe eigentlich gar nicht die Kompetenz, sich in den Fragen der Kinderbetreuung zu Wort zu melden, zum Beispiel in einer solchen anvisierten Sonderkonferenz. Wie beurteilen Sie die Frage der Kompetenz der Bundesregierung, sich zur Kinderbetreuung zu Wort zu melden, und wie wollen Sie in der anvisierten Sonderkonferenz mit dieser Frage umgehen?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Der Auffassung, dass für den Ausbau des Angebotes – vor allen Dingen auch nach der Föderalismusreform – in erster Linie die Kommunen bzw. die Länder zuständig sind, ist absolut zuzustimmen. Es ist aber völlig unstrittig, dass diese große gesellschaftliche Aufgabe, eine nachhaltige Familienpolitik auf den Weg zu bringen – dazu gehört auch ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot an Betreuung –, auch von der Bundesebene zu bewältigen ist.

Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Nachfrage stellt der Kollege Gehring aus der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen.

Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich würde an dieser Stelle sehr gern nachhaken. Wie wird die Bundesregierung bei der angekündigten Sonderkonferenz mit der Tatsache umgehen, dass sowohl einige Landesregierungen als auch Mitglieder der Unionsfraktion, zum Beispiel der Fraktionsvorsitzende Herr Kauder, meinen, dass der Bund hinsichtlich der Kinderbetreuung keinerlei Zuständigkeit bzw. Kompetenz besitzt? Halten Sie es vor diesem Hintergrund für möglich, dass einige politische Vertreter die Ergebnisse der Föderalismusreform im Hinblick auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht ganz klar vor Augen haben?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Zunächst will ich noch einmal betonen, dass die Zuständigkeit natürlich in erster Linie bei den Ländern und bei den Kommunen liegt, was den ganz konkreten Ausbau anbelangt. Aber es ist völlig unstrittig, dass es eine Gesamtverantwortung gibt, bei der die Bundesebene gefragt ist. Ich glaube, das hat bislang auch niemand bestritten.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zur Geschäftsordnung)

Vizepräsidentin Petra Pau: Sie wollen die Kollegin Hinz nicht mehr zu Wort kommen lassen?

(Heiterkeit – Manfred Grund [CDU/CSU]: Nein, nein! Der Antrag zur Geschäftsordnung wird jetzt gestellt!)

Ein Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte, Kollege Beck.

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich möchte den Fortgang der weiteren Fragen nicht aufhalten. Es gibt eine ganze Reihe von Fragen; diese sollen auch diskutiert werden. Ich glaube aber, man kann schon jetzt sagen, dass das Thema so weit gediehen ist, dass sich der Bundestag über diese Frage unterhalten muss. Deshalb stelle ich namens meiner Fraktion nach § 106 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 5 Nr. 1 b unserer Geschäftsordnung den Antrag auf eine Aktuelle Stunde zu dem Thema: Fehlende Finanzierung und Entschlossenheit der Bundesregierung bezüglich der Kinderbetreuungspläne der Bundesfamilienministerin.

(Manfred Grund [CDU/CSU]: Das sind die Freuden der Opposition!)

Die weitere Diskussion der Fragen verschlägt das nicht. Aber ich finde, wir sollten das schon zu diesem Zeitpunkt festhalten.

Vizepräsidentin Petra Pau: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zu den Antworten der Bundesregierung auf die zwei dringlichen Fragen eine Aktuelle Stunde verlangt. Das entspricht, wie der Kollege Beck richtig gesagt hat, Nr. 1 b der Richtlinien für die Aktuelle Stunde. Die Aussprache findet im Anschluss an die Fragestunde statt. Ich mache vorsorglich darauf aufmerksam, dass sich die Fraktionen für den Fall, dass die Fragestunde früher beendet sein sollte, darauf verständigt haben, dass wir um 15.30 Uhr mit der Aktuellen Stunde beginnen.

Kollegin Hinz, haben Sie zu der dringlichen Frage 2 noch eine Nachfrage? – Bitte schön.

Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich habe eine konkrete Nachfrage; denn meines Erachtens, Herr Staatssekretär, haben Sie die Ursprungsfrage nicht beantwortet. Ich kann mir schlechterdings nicht vorstellen – ich saß auch schon einmal als Landesministerin in solchen Gremien –, dass Frau von der Leyen als Bundesministerin eine Sonderkonferenz einberuft, in der dann viele ausgewachsene Ministerpräsidenten und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sitzen, und dann noch nicht einmal die Vorstellungen dazu vorträgt, wie sich der Bund an der Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuungsplätze beteiligen will. Dies ist nicht vorstellbar. Deswegen möchte ich Sie noch einmal ganz konkret fragen: Mit welchen Vorschlägen geht die Bundesfamilienministerin in dieses Treffen? Was haben die Ministerpräsidenten und die kommunalen Spitzenverbände zu erwarten? Diese werden nicht allein darauf bauen, dass Frau von der Leyen das alles so wichtig findet; sie werden vielmehr auch eine Beteiligung des Bundes erwarten.

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Frau Abgeordnete, Sie wissen, dass nicht die Bundesregierung, sondern der Vorsitzende zu dieser Konferenz einlädt und dass man sich darauf verständigt hat, dass die einzelnen Ausbauschritte – das ist der Wissensstand, den es seit gestern gibt, als die Absprachen mit dem Vorsitzenden der Konferenz getroffen worden sind –, die die Länder vorhaben, einander gegenübergestellt und miteinander verglichen werden. Dann wird man sich auch über Finanzierungsfragen unterhalten. Das wird aber erst dann möglich sein, wenn die Fakten vorliegen – die offizielle Statistik, die uns zur Verfügung steht, reicht nur bis Ende März des vergangenen Jahres – und man sie gemeinsam bewerten kann.

Vizepräsidentin Petra Pau: Die letzte Nachfrage zu der dringlichen Frage 2 stellt die Kollegin Kressl.

Nicolette Kressl (SPD):

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Weil in der Debatte eben noch einmal die Frage nach der Gesetzgebungskompetenz und Zuständigkeit aufgekommen ist, möchte ich Sie fragen: Könnten Sie den hier im Plenum Anwesenden erläutern, dass im Rahmen der Föderalismusreform I die Gesetzgebungskompetenz für das Kinder- und Jugendhilferecht beim Bund geblieben ist, und die Gründe dafür schildern, warum wir darauf gedrungen haben, dass das so bleibt?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Frau Abgeordnete, der Bund hat aus Gründen des Gemeinwohls die Aufgabe, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu fördern. Er hat hier eine koordinierende und eine initiierende Funktion. Das gilt auch für andere Bereiche des Kinder- und Jugendhilferechts. Entsprechend gilt es auch für den Bereich, über den wir jetzt diskutieren.

Vizepräsidentin Petra Pau: Nach den dringlichen Fragen rufe ich nun zum selben Fragenkreis die Fragen 20 bis 24 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf, da diese nach Nr. 10 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde ebenfalls vorgezogen werden. Zur Beantwortung der Fragen steht weiterhin der Parlamentarische Staatssekretär Hermann Kues zur Verfügung. Die Frage 20 der Kollegin Ina Lenke aus der FDP-Fraktion wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 21 der Kollegin Britta Haßelmann auf:

Wie gestaltet sich die Prüfung der familienpolitischen Leistungen durch die Bundesregierung, und in welchem Zusammenhang steht sie mit dem angekündigten Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Zur Frage der Kollegin Haßelmann möchte ich Folgendes festhalten: Ihre Frage impliziert eine vorschnelle Vorwegnahme möglicher Ergebnisse der Arbeit des Kompetenzzentrums. Die Arbeit des Kompetenzzentrums hat zum Ziel, strukturelle Schwächen des Systems familienbezogener Leistungen zu ermitteln und Alternativen vorzuschlagen. Wir wollen damit erreichen, dass die umfangreiche staatliche Unterstützung wirksamer wird und Familien gezielt gefördert werden. Wie die Bundesregierung mit dem Elterngeld gezeigt hat, brauchen wir innovative Konzepte, um spürbare Verbesserungen für die Familien zu erreichen. Diese Konzepte müssen durch die Kinderbetreuung ergänzt werden. Die Bundesrepublik hat hier einen eklatanten Rückstand gegenüber west- und nordeuropäischen Ländern. Diese strukturelle Schwäche kann allerdings nicht dadurch behoben werden, dass für andere Bereiche Umschichtungen in Aussicht gestellt werden, ohne Folgeabschätzungen zu tätigen.

Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre erste Nachfrage.

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, meine erste Frage lautet: Wann soll die Prüfung der familienpolitischen Leistungen abgeschlossen sein? Können Sie uns ein Datum nennen? Zurzeit werden wir täglich mit neuen Finanzierungsvorschlägen konfrontiert. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die familienpolitischen Leistungen zunächst noch geprüft, zusammengeführt und aufgestellt werden sollen.

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Hierbei handelt es sich um einen längeren Prozess. Wir haben das Datum Frühjahr 2008 genannt. Bis dahin sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Darüber hinaus haben wir aber auch gesagt, dass Einzelergebnisse je nach Bedarf vorher veröffentlicht werden, wenn wir der Meinung sind, dass sie für die Veröffentlichung reif sind. Entscheidend ist, dass man daraus entsprechende Schlussfolgerungen ziehen kann.

Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre zweite Nachfrage.

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wenn erst im Frühjahr 2008 Ergebnisse der Prüfung der familienpolitischen Leistungen vorliegen werden, dann bitte ich Sie, mir zu erklären, wie der Vorschlag der Familienministerin, ein Modell zur Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting vorzulegen, zu bewerten ist. Wird das gesamte Ehegattensplitting aus der Überprüfung der familienpolitischen Leistungen herausgenommen und als Einzelvorschlag behandelt – und entsprechend auch die sich daraus ergebende Summe separat eingesetzt –, oder lassen Sie dies im Frühjahr 2008 wieder in die gesamten familienpolitischen Leistungen einfließen?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Wie wir im Einzelnen vorgehen werden, wird im Laufe dieses zeitlichen Prozesses – den ich zu beschreiben versucht habe – zu entscheiden sein. Die Familienministerin hat sich eindeutig für die Beibehaltung des Ehegattensplittings ausgesprochen – da spielen auch verfassungsrechtliche Aspekte hinein – und ausgeführt, dass dieses Splitting um eine Familienkomponente erweitert werden muss. Über Einzelheiten werden wir uns dann unterhalten, wenn es soweit ist.

Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Deligöz hat noch eine Nachfrage.

Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Staatssekretär, auch wenn ich glaube, dass ich die öffentliche Debatte richtig verstanden habe, möchte ich Sie bezüglich dieser Überprüfungen fragen: Erwarten Sie, dass das Elterngeld zu einer Steigerung der Geburtenrate und damit automatisch zu finanziellen Belastungen führen wird?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Ich glaube nicht an die mechanische Wirkung einer jeden einzelnen familienpolitischen Maßnahme – das gilt für alle familienpolitischen Leistungen –; anders kann es, davon bin ich überzeugt, nicht funktionieren. Auch das Elterngeld zum Beispiel führt nicht automatisch zu einem Ergebnis. Notwendig ist ein Gesamtpaket, ein umfassendes Konzept einer nachhaltigen Familienpolitik. Das Elterngeld ist nur ein Element. Wenn die Zahl der Kinder tatsächlich wieder ansteigen sollte, werden wir die damit zusammenhängenden Finanzierungsfragen auch gelöst bekommen.

(Nicolette Kressl [SPD]: Das glaube ich auch!)

Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen damit zur Frage 22 der Kollegin Deligöz:

Welchen Beitrag des Bundes plant die Bundesregierung bei dem von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, angekündigten Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis würde ich die Fragen 22 und 23 im Zusammenhang beantworten, weil hier ein Sachzusammenhang besteht.

Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte. Damit rufe ich auch die Frage 23 der Kollegin Deligöz auf:

Schließt die Bundesregierung aus, dass für den angekündigten Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige Finanzmittel aus dem Bereich der Förderung von Familien herangezogen und umgeschichtet werden?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Die Bundesregierung sieht in dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung – das Zweite ist genauso wichtig – eine notwendige Fortentwicklung in Bezug auf die Herausforderung einer modernen Gesellschaft. Hierzu gibt es keine Alternative. Gefordert sind in diesem Bereich alle gesellschaftlichen Kräfte. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die Eltern hier zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass für unsere Kinder – für die wenigen, die wir noch haben – beste Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Es wird deshalb einer gemeinsamen Anstrengung bedürfen, den notwendigen Ausbau der Kindertagesbetreuung gerade für die Kinder unter drei Jahren voranzubringen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam beschreiben, wie diese Ausbauziele erreicht werden können. Es wäre verfrüht, mit festgelegten Maßstäben hinsichtlich der Beteiligung des Bundes oder der normativen Verpflichtungen in diese Beratungen zu gehen. Entscheidend ist vielmehr das Ziel, die Situation für die Kinder und ihre Eltern zu verbessern. Die Mittel, dies zu erreichen, müssen eingehend beraten und auch verhandelt werden. Das Kompetenzzentrum für familienbezogene Leistungen wird tragfähige und auch sozial ausgewogene Vorschläge entwickeln, auf welchem Weg Bund, Länder und Gemeinden den notwendigen Ausbau unterstützen und erreichen können. Diese Ergebnisse sollten wir abwarten. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch betonen, dass die Diskussion über den Beitrag des Bundes nicht darauf zu reduzieren ist, mit welchen finanziellen Mitteln sich der Bund am Ausbau beteiligt. Erforderlich ist schließlich auch eine Qualitätsoffensive, die maßgeblich und nachdrücklich vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiiert und betrieben wird. Neben dem quantitativen Ausbau brauchen wir auch eine bessere Qualität der Erziehung, der Bildung und der Betreuung. Qualität ist deswegen gefordert, damit Eltern auch Vertrauen in die Betreuungseinrichtungen haben, die geschaffen werden.

Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre erste Nachfrage.

Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, kann ich Ihrer Aussage entnehmen, dass Sie einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz einführen werden?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Nein, das können Sie meiner Aussage nicht entnehmen. Wir haben im Koalitionsvertrag klar geregelt, dass wir Bilanz ziehen werden, inwieweit unter anderem das Tagesbetreuungsausbaugesetz ein Betreuungsangebot generiert. Dort ist auch formuliert, unter welchen Bedingungen wir einen Rechtsanspruch einführen werden. Das ist der gegenwärtige Stand.

Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich stelle fest: Sie wissen noch nicht, ob Sie einen Rechtsanspruch einführen werden. Dennoch besteht aber wohl die Mindestannahme, dass Sie den Ausbau der Betreuungseinrichtungen voranbringen wollen. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung finanziell entlastet werden?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Die Kommunen sind beim Ausbau der Kinderbetreuung finanziell entlastet worden. Wie Sie wissen, sind 1,5 Milliarden Euro vereinbart worden. Das ist ein erheblicher Betrag. Dieser Betrag ist auch bei den Kommunen angekommen. Das ist vielleicht auch die Erklärung dafür, dass sich das Betreuungsangebot weiterentwickelt hat. Nähere Zahlen dazu werden wir demnächst vorlegen können.

Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben die Möglichkeit zu zwei weiteren Nachfragen.

Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich würde jetzt gerne noch einmal nachhaken: Heißt das, dass Sie beim Betreuungsausbau im Rahmen des TAG stehenbleiben werden, oder haben Sie vor, einen noch darüber hinausgehenden Ausbau zu fördern?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Ich habe eben etwas dazu gesagt, welchen Bedarf wir generell auf der Basis der Kinderbetreuungsstudie sehen. Was das konkret heißt, hängt davon ab, wie weit der Ausbau in den Ländern gediehen ist. Die Zahlen müssen gegenübergestellt werden. Dann werden wir sehen, welche Schritte im Einzelnen notwendig sind.

Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre letzte Nachfrage.

Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Danke, Frau Präsidentin. – Sie haben zu Beginn dieser Debatte die einzelnen Zahlen aufgeführt. Sie haben festgestellt, dass wir einen Ausbau der Betreuungsplätze brauchen. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass TAG zwar läuft, dass es aber darüber hinaus weitergehen muss. Gleichzeitig lehnen Sie alle Finanzierungsvorschläge, die zurzeit auf dem Tisch liegen – von der Kürzung des Ehegattensplittings über die Senkung des Betreuungsfreibetrages und die Kürzung des Kindergeldes bis hin zu diversen anderen Vorschlägen –, ab. Welche Vorschläge machen Sie, um die Finanzierung zu gewährleisten?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Die Punkte, die Sie gerade genannt haben, sind Vorschläge, die im politischen Raum gemacht wurden. Sie werden politisch diskutiert, aber nicht von der Bundesregierung bewertet. Wir werden zunächst einmal im Gespräch mit den Ländern zu klären haben, wie deren Vorstellungen zur Finanzierung des Ausbaus des Betreuungsangebots sind. Dann werden wir das bewerten, wie ich eingangs bereits in einem anderen Zusammenhang gesagt habe.

Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Nachfrage stellt die Kollegin Hinz.

Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie haben die Qualität der Betreuungsplätze angesprochen. Wir wissen, dass insbesondere die vorschulische Bildung für den späteren Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen sehr wichtig ist. Deswegen möchte ich Sie gerne fragen, welche Vorschläge Sie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Ausbildung des Erziehungspersonals machen. Gibt es dafür ein mit der Bundesbildungsministerin abgestimmtes Konzept?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Wir sind mit der Bundesbildungsministerin im Gespräch, ebenso mit den Ländern im Rahmen eines Bund- Länder-Arbeitskreises. Den Veröffentlichungen des Bundesfamilienministeriums, unter anderem unserer Internetseite, ist zu entnehmen, welche konkreten Projekte wir hinsichtlich der Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern auf den Weg bringen. Weil die Länder für dieses Thema zuständig sind, haben wir hier im Wesentlichen eine koordinierende Funktion. Wir glauben, dass wir alles tun müssen, um die frühkindliche Bildung zu verbessern, damit alle Kinder, egal welchen sozialen oder sonstigen Hintergrund sie haben, zumindest gleiche Startchancen haben, wenn sie in die Schule kommen. Wir stellen fest, dass in den Ländern intensive Diskussionen über dieses Thema geführt und bereits Vorbereitungen getroffen werden, um den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule besser zu organisieren. Hier leisten wir Hilfestellungen. Unser Vorgehen sprechen wir allerdings mit den Ländern ab.

Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Nachfrage stellt die Kollegin Haßelmann.

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wenn man die sehr präzisen öffentlichen Äußerungen der Bundesfamilienministerin mit den Antworten, die Sie auf unsere sehr konkreten Fragen gegeben haben, vergleicht, stellt man, was die öffentliche Wahrnehmung betrifft, eine große Diskrepanz bzw. sogar einen diametralen Unterschied fest. Die Bürgerinnen und Bürger, die uns heute zuhören oder das Protokoll lesen, werden den Eindruck haben, dass das Bundesfamilienministerium nach außen in einer Art und Weise auftritt, als würde es dafür Sorge tragen wollen, dass die in Deutschland fehlenden Betreuungsplätze sofort geschaffen werden. Sie hingegen sagen uns, dass die Bundesregierung eigentlich kein Konzept und keine Vorschläge zur Finanzierung hat. Zu guter Letzt verneinen Sie sogar die Frage meiner Kollegin Deligöz, ob sich das Ministerium für einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ausspricht. Der Eindruck, dass das Ministerium im Hinblick auf die Familienpolitik konzeptionell nichts zu bieten hat, hätte sich nicht eindeutiger bestätigen können. Ich frage Sie: Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger die öffentliche Wahrnehmung bewerten, dass sich einerseits das Ministerium nach außen sehr präzise äußert, dass Sie uns aber andererseits durch die Erklärungen, die Sie hier abgegeben haben, im Unklaren lassen?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Frau Abgeordnete, Sie haben einen Teil der Antworten selbst zu geben versucht. Nach meiner Auffassung waren Ihre Antworten allerdings falsch. Ich habe diesen Eindruck überhaupt nicht. Ich denke, dass die Bürgerinnen und Bürger zunächst einmal erwarten, dass ein Minister bzw. eine Ministerin klare Ziele formuliert und sagt, welchen Ansatz einer nachhaltigen, sich auf die nächsten Generationen beziehenden Familienpolitik er bzw. sie verfolgt. Die Öffentlichkeit hat meiner Meinung nach sehr wohl Verständnis dafür, dass dann ein Prozess stattfinden muss, in dem die Positionen miteinander abgestimmt und präzisiert werden, sodass es irgendwann zu einer Beschlussfassung kommen kann. Ich glaube, die Öffentlichkeit weiß sehr wohl, dass Politik nicht so läuft, dass man einen Hebel umlegt, und schon ist die Lösung da, sondern dass auch das das Ergebnis eines Diskussionsprozesses sein wird.

Vizepräsidentin Petra Pau: Die letzte Nachfrage zu diesen Fragen stellt die Kollegin Sager.

Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Kues, das von Ihnen vorhin erwähnte Tagesbetreuungsausbaugesetz und die dazugehörige Finanzierung mussten in der letzten Legislaturperiode mühselig durchgesetzt werden. So haben wir noch in Erinnerung, dass das Geld von den Ländern keinesfalls zügig an die Kommunen weitergegeben worden ist und dass die Kommunen das Geld auch keinesfalls zügig in den Ausbau der Kinderbetreuung gesteckt haben. Wenn der Bund jetzt den Ausbau der Kinderbetreuung unterstützen will, frage ich Sie: Welche Möglichkeiten sehen Sie, wie man sicherstellen kann, dass diese Hilfe tatsächlich in den raschen Ausbau der Krippenplätze fließt? Was halten Sie von einem Geldleistungsgesetz, nach dem die Eltern den Anspruch bekommen, das Geld aber direkt an die Einrichtung, die den Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung stellt, weitergeleitet wird?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Frau Abgeordnete Sager, ich meine wahrnehmen zu können – und ich gehe davon aus, dass wir es auch mit Zahlen werden belegen können –, dass mittlerweile, auch angesichts der demografischen Entwicklung, in den Kommunen längst in die qualitative und quantitative Verbesserung der Tagesbetreuung investiert wird. Die Zeit ist da Gott sei Dank weitergegangen, das heißt, da hat sich eine ganze Menge entwickelt. Ich halte von einem Geldleistungsgesetz wenig, sage aber ausdrücklich: Wir werden auf der Sonderkonferenz am 2. April – auch im Vorfeld wird das eine oder andere Abstimmungsgespräch stattfinden – gemeinsam zu entwickeln haben, wie diese Dinge letztlich finanziert werden. Sie werden verstehen, dass es mit Blick auf diese Konferenz nicht angemessen wäre, wenn ich jetzt konkrete Überlegungen anstellen würde. So etwas kann man persönlich tun. Doch die Bundesregierung wird mit dieser Frage dann befasst werden, wenn es so weit ist.

Vizepräsidentin Petra Pau: Damit kommen wir zur Frage 24 der Kollegin Sager:

Welche finanziellen und strukturellen Maßnahmen für den Ausbau und die Qualitätsoffensive in der Kinderbetreuung beabsichtigt die Bundesregierung zwischen welchen Akteuren in dem "Pakt für Kinder" zu vereinbaren?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Wie ich bereits zu den Fragen der Abgeordneten Deligöz ausgeführt habe, macht es keinen Sinn, bereits jetzt die Rahmenbedingungen für die finanziellen und strukturellen Maßnahmen festzulegen. Das Ergebnis ist klar: Wir wollen und brauchen eine bessere Kindertagesbetreuung. Aber dem Austausch über Perspektiven, Argumente, Methoden und Möglichkeiten muss im Sinne der hochwertigen Ziele Raum und Zeit eingeräumt werden.

Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre erste Nachfrage. Bitte.

Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Zu dem Thema "Zeit und Raum". Wäre es nicht konsequent gewesen, wenn die Bundesregierung die notwendigen Klärungsgespräche mit den Ländern und mit den Kommunen schon in dem Moment geführt hätte, da sie das Elterngeld mit der 14-monatigen Laufzeit verabschiedet bzw. in den Bundestag eingebracht hat?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Es gibt ständig Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Ländern; das gehört zur Alltagsarbeit der Bundesregierung. Im Zusammenhang mit dem Elterngeld wird wie im Zusammenhang mit anderen Fragen, etwa Fragen der Jugendhilfe, immer über diese Dinge gesprochen, auch auf entsprechenden Konferenzen; das ist selbstverständlich. Aber irgendwann ist eben der Zeitpunkt gekommen, wo das Ganze letztlich gebündelt werden muss und dann womöglich in einen Beschlussvorschlag einmündet.

Vizepräsidentin Petra Pau: Zweite Frage. Bitte.

Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie sagen, dass es schon während der Bemühungen um das Elterngeld laufend Gespräche gegeben hat. Worin sehen Sie dann die Hauptursache dafür, dass es in den Reihen der Regierungsfraktionen, zwischen den Regierungsfraktionen, in den einzelnen Fraktionen und in der Bundesregierung selber so wenig Klarheit über die Ziele und über das Konzept gibt?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Die Auffassung, dass es dort keine Klarheit gibt, teile ich ausdrücklich nicht.

(Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir doch heute gehört!)

Ich stelle vielmehr fest, dass in die gesamte Familienpolitik in Deutschland ungeheuer viel Bewegung gekommen ist, wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Dass die verschiedenen Akteure über die einzelnen Aspekte diskutieren, halte ich für völlig normal in einer Demokratie. Es wäre doch höchst ungewöhnlich, wenn man im März 2007 plötzlich für alle in diesem Zusammenhang diskutierten Fragen perfekte Lösungen vorliegen hätte, und das würde auch nicht dazu passen, dass wir ein föderales System haben, in dem die Länder Zuständigkeiten haben; in dem die Kommunen Zuständigkeiten haben; in dem der Bund gefordert ist; in dem Private Zuständigkeiten haben; in dem die Wirtschaft und die Arbeitswelt gefordert sind. Ich halte es für völlig normal, dass dies ein offener Prozess ist.

Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Deligöz hat noch eine Nachfrage.

Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, mich stört es schon ein bisschen, dass einerseits in den Medien dargestellt wird, dass Sie ein politisches Ziel verfolgen, und dass Sie uns andererseits hier erzählen, dass es sich um private Wunschträume der Ministerin handelt.

(Zuruf von der SPD: Nein!)

 – Ja, natürlich. Von daher möchte ich Sie jetzt ganz konkret fragen: Wollen Sie den Ausbau der Kinderbetreuung, und werden Sie dafür Mittel zur Verfügung stellen? Ja oder nein?

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Erst einmal muss ich natürlich zurückweisen, dass es sich um private Wunschträume handelt. Ich habe eben deutlich erklärt, in welcher Weise das Ganze in die Gespräche zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen eingebunden ist. Es ist völlig klar, dass wir die Kinderbetreuung ausbauen wollen. Das habe ich ausdrücklich gesagt. Wir haben dazu im Koalitionsvertrag Vereinbarungen getroffen. Ich habe Ihnen auch klar gesagt, welche Entwicklung es nach den Daten, die uns vorliegen, bislang gibt. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass wir weitere Daten abgreifen werden, um das weiter zu aktualisieren und zu vervollständigen. Ich habe Ihnen auch gesagt, welchen Wert die Kinderbetreuungsstudie hat, in der auch Zahlen genannt werden. Um die Konsequenzen festzulegen, die daraus gezogen werden müssen, wird eine Konferenz durchgeführt. Danach wird man präziser wissen, was angesagt ist.

Vizepräsidentin Petra Pau: Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär.

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