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22. Juni 2007

SCHRIFTLICHE FRAGE: Nationaler Ethikrat

Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wann wird die Bundesregierung den Kabinettbeschluss zur Auflösung des Nationalen Ethikrates fassen, und welche Vorschläge seitens der Bundesregierung gibt es zum weiteren Verfahren zur Einrichtung des Deutschen Ethikrates (u. a. in Bezug auf ein transparentes Abstimmungsverfahren zwischen der Bundesregierung und allen Fraktionen im Parlament und auf den Zeitpunkt der Einrichtung des künftigen Deutschen Ethikrates)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel vom 20. Juni 2007

Der Nationale Ethikrat wurde im Jahr 2001 per Kabinettbeschluss eingerichtet. Sein aktuelles Mandat läuft bis Juni 2009. Die Bundesregierung wird erst dann über eine Auflösung des Nationalen Ethikrates entscheiden, wenn das Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats (Ethikratgesetz, EthRG) in Kraft getreten ist. Das Ethikratgesetz verzichtet auf konkrete Vorgaben für das Benennungsverfahren. Bundestag und Bundesregierung beschließen demnach eigenverantwortlich über ihre Vorschläge.

 

Piska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wann wird die Bundesregierung ihre 13 Vorschläge von Sachverständigen des künftigen Deutschen Ethikrates vorlegen, und wie wird sie sicherstellen, dass bei ihren Vorschlägen eine ausgewogene Zusammenstellung aus den im Ethikratgesetz (Bundestagsdrucksachen 16/2856 und 16/5136) vorgesehenen Bereichen repräsentiert ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel vom 20. Juni 2007

Die Bundesregierung wird ihre Vorschläge für die Sachverständigen des Deutschen Ethikrates auf Grundlage der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidaten gewissenhaft auswählen. Sie wird sich dabei auch an den im Ethikratgesetz genannten wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen orientieren.