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14. Oktober 2007

Warum bleibt es bei einem deutschen Sonderweg beim Stammzellengesetz?

Frage WNZ:

"Bei der Frage der Stammzellengewinnung aus etwa zwei wochen alten menschlichen Embryonen sind sich die Grünen mit US-Präsident George Bush einig: Teufelswerk. Deutsche Wissenschaftler beklagen jedoch, dass strengere Regeln als zum Beispiel in USA, England oder den skandinavischen Staaten ihnen die Forschung auf dem wichtigen Gebiet der Stammzellenforschung unmöglich macht. Schließlich erhoffen sie Heilmittel gegen Krankheiten wie Parkinson oder Diabetes. Inkonsequent ist auch, dass mit Stammzellen, die vor 2002 gewonnen wurden, geforscht werden darf. Warum bleibt es beim deutschen Sonderweg?"


Priska Hinz:

Das deutsche Stammzellgesetz wurde am 25.04.2002 nach schwieriger Abwägung von einer breiten Mehrheit des Deutschen Bundestages verabschiedet. Es erlaubt die Forschung mit importierten humanen embryonalen Stammzellen unter bestimmten Bedingungen (z.B. ihre Herstellung im Ausland vor dem Stichtag 1.1.2002 oder die Alternativlosigkeit der Forschung). Die Gewinnung von Stammzelllinien wurde auf die Zeit von vor 2002 festgelegt, da Deutschland keinen Anreiz setzen wollte für die Produktion von embryonalen Stammzellen für Forschungszwecke. 2006 entflammte die Debatte nach einer Verschiebung bzw. Streichung des Stichtages neu. Sie führte sowohl zu einer Anhörung von Sachverständigen aus Forschung, Recht und Ethik im Deutschen Bundestag als auch zu einem fraktionsoffenen Abend unserer Bundestagsfraktion.

Die Argumente der Befürworter einer Verschiebung bzw. Abschaffung des Stichtages haben nicht überzeugt. Eine Anwendung embryonaler Stammzellen für Heilung von Krankheiten ist selbst nach Aussagen der Sachverständigen nach wie vor in weiter Ferne. Grundlagenforschung mit den derzeitigen embryonalen Stammzelllinien ist dagegen weiterhin möglich. Die adulte Stammzellforschung ist dagegen viel erfolgversprechender. Jahrzehntelange Grundlagenforschung haben schon jetzt zu Therapiemöglichkeiten von Krankheiten geführt, wie z.B. die Behandlung von Patienten nach Herzinfarkten. Hier sollte der Schwerpunkt öffentlich geförderter Forschung liegen.

Folgt man den Forderungen der Stammzellforscher, halten sie eine einmalige Verschiebung des Stichtages nicht für ausreichend. Die Forderungen nach gänzlicher Aufhebung des Stichtages, Herstellung eigener Stammzelllinien und auch der Genehmigung für die bislang verbotene PID (Präimplantationsdiagnostik von Eizellen) werden lauter. Damit wird das gesamte Embryonenschutzgesetz in Deutschland in Frage gestellt.