Priska Hinz, MdB

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Stammzellforschung

6. Februar 2008

Gruppenantrag zum Stammzellgesetz eingereicht

Fraktionsübergreifender Antrag vorgestellt

Es gibt eine große Mehrheit in der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die aus ethischen und auch forschungspolitischen Gründen gegen eine Verschiebung des Stichtages im Stammzellgesetz ist. Auch in anderen Fraktionen gibt es viele Abgeordnete, die diese Position unterstützen. Nun haben die Initiatorinnen und Initiatoren Priska Hinz (Bündnis90/Die Grünen), Julia Klöckner (Union), Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Michael Goldmann (FDP) ihren Gruppenantrag "Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz - adulte Stammzellforschung fördern" der Presse vorgestellt. Schon jetzt haben 115 Parlamentarier aus allen Fraktionen den Antrag unterzeichnet.

Gesetze mit ethischen Inhalten wie zum Beispiel zur embryonalen Stammzellforschung werden im Bundestag fraktionsübergreifend beschlossen – d.h. in der Regel liegen Initiativen verschiedener Gruppen vor, an denen Abgeordnete aller Fraktionen beteiligt sein können (Gruppenanträge). Auch das Stammzellgesetz kam im Jahr 2002 über Gruppenanträge zu Stande.

Bei dem seinerzeit sehr schwierigen Abstimmungsverfahren zum Stammzellgesetz wurden von den Parlamentariern viele verschiedene Aspekte gründlich geprüft - Schutzrechte für Embryonen und für Paare, die Embryonen im Ausland für die Stammzellforschung zur Verfügung stellen, Freiheitsrechte für die Forschung sowie Anspruchsrechte von Patienten. Mit ihrer Entscheidung für das Stammzellgesetz haben die Abgeordneten zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht wollen, dass Embryonen vernichtet oder speziell nur zu Forschungszwecken hergestellt werden, auch nicht im Ausland. Und sie haben gleichzeitig Grundlagenforschung mit bereits vorhandenen embryonalen Stammzellen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen (z.B., dass die embryonalen Stammzelllinien im Ausland vor dem Stichtag 1.1.2002 gewonnen worden sein müssen) erlaubt.

Zugelassene embryonale Stammzellen sind kein "Schrott in der Petrischale"

Im Zusammenhang mit einer möglichen Änderung des Stammzellgesetz wird derzeit über drei Gruppenanträge diskutiert (keiner dieser Anträge wurde aber bisher in den Bundestag eingebracht). Ein Antrag – initiiert unter anderem von der FDP-Abgeordneten Ulrike – strebt unter anderem eine Streichung des Stichtages im Stammzellgesetz an. Ein weiterer Antrag – initiiert von dem SPD-Abgeordneten René Röspel  - hat das Ziel, den Stichtag für die Einfuhr von embryonalen Stammzellen auf den 1. Mai 2007 zu verschieben.

Eine große Mehrheit von Bündnis90/Die Grünen unterstützt einen dritten Antrag, der von Abgeordneten von Bündnis90/Die Grünen (u.a. Priska Hinz), der CDU/CSU (u.a. Julia Klöckner) Borchert), SPD (u.a. Herta Däubler-Gmelin) und FDP (u.a. Hans-Michael Goldmann) initiiert wurde. In diesem Antrag sprechen sich die Abgeordneten gegen eine Verschiebung des Stichtages und für eine Konzentration auf alternative Stammzellforschungsansätze - im Interesse heutiger und zukünftiger Patienten – aus, da diese Form der Stammzellforschung nicht nur ethisch unbedenklich, sondern auch im Sinne einer "Ethik des Heilens" wesentlich erfolgreicher sei als die embryonale Stammzellforschung.

Auch für einen Vergleich zwischen adulten Stammzellen oder reprogrammierten Zellen mit stammzellähnlichen Eigenschaften ist es nicht notwendig, über die bereits in Deutschland zugelassenen embryonalen Stammzellen weitere zuzulassen und deswegen den Stichtag zu verschieben. Bei den jüngst im November 2007 publizierten Erfolgen haben die Wissenschaftler für den Vergleich, ob ihre reprogrammierten Zellen stammzellähnliche Eigenschaften haben, genau die embryonalen Stammzellen genutzt, die auch in Deutschland bereits zugelassen sind. Dies zeigt, dass diese "alten" embryonalen Stammzellen also alles andere als "Schrott in der Petrischale" (Spiegel, 9.5.07) sind, sondern sogar in den Ländern genutzt werden, in denen kein Stammzellgesetz die Forscher daran hindert, neuere embryonale Stammzellen zu nutzen.

Sensible Öffentlichkeit

Nach Auffassung einer großen Mehrheit der Abgeordneten von Bündnis90/Die Grünen wurden seit der Verabschiedung des Stammzellgesetzes vor rund fünf Jahren keine überzeugenden neuen ethischen, rechtlichen oder wissenschaftlichen Argumente vorgelegt, die eine Änderung des mit dem Stammzellgesetz gefundenen Kompromisses ausreichend begründen.

Auch in der Öffentlichkeit gibt es weiterhin eine sehr große Sensibilität, dass embryonale Stammzellen aus ethischer Sicht nicht wie "normales chemisches Forschungsmaterial" einzuschätzen sind. So ist laut einer Umfrage des renommierten Meinungsforschungsinstituts Infratest (Anfang 2007) jeder 2. Deutsche der Auffassung, dass nur an adulten Stammzellen geforscht werden sollte. Und über 66 Prozent halten es für richtig, dass in Deutschland keine menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken erzeugt oder zerstört werden.

Nach Ansicht von Bündnis90/Die Grünen gibt es immer wieder Forschungsvorhaben, die zu risikoreich sind oder Bereiche betreffen, die ethisch oder moralisch nicht vertretbar sind. Daher muss der Ruf nach Forschungsfreiheit stets gegen den gesellschaftlichen Nutzen und ethische Grenzen abgewogen werden. In der embryonalen Stammzellforschung wird ein hochsensibles Thema berührt, das dem Schutz der Menschenwürde gerecht werden muss. Wettbewerbsfähigkeit ist ein legitimes Ziel der Forschung; sie ist jedoch nur innerhalb der Grenzen ethischen Handelns zu rechtfertigen. Eine Freigabe der Forschung ohne ethische Grenzen rein aus wettbewerblichen und ökonomischen Gründen ist nicht akzeptabel.

 

Zusätzliche Information

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