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Anlässlich der heutigen Anhörung zum Stammzellgesetz im Deutschen Bundestag erklären Priska Hinz, Julia Klöckner, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin und Hans-Michael Goldmann:
Die Anhörung zum Stammzellgesetz hat klar gezeigt, dass eine Verschiebung oder Streichung des Stichtages im Stammzellgesetz den Kern des Kompromisses von 2002 aufkündigen würde. Zudem wurde deutlich, dass mit den in Deutschland zugelassenen Stammzelllinien nach wie vor Grundlagenforschung möglich ist. Die Sachverständigen nannten in ihren Positionen sowohl wissenschaftliche als auch rechtliche und ethische Argumente, die die Gefahren einer Veränderung des Stammzellgesetzes unterstreichen.
Im Einzelnen betonte Professor Christian Hillgruber, dass Forschungsfreiheit wichtig sei, aber nie zu Lasten der Grundrechte von Anderen gehen dürfe.
Professor Robert Spaemann wies darauf hin, dass embryonale Stammzellforscher zwar Gutachter seien, aber keinen verantwortlichen Rat geben könnten, da sie selbst nur parteilich ihre Interessengruppe vertreten.
Professorin Regine Kollek wies darauf hin, dass die Verunreinigung der Linien von vor 2002 bisher in keiner Studie bewiesen wurde. Kollek warnte zudem davor, dass mit einer Verschiebung oder Aufhebung des Stichtages das Risiko steige, dass embryonale Stammzellen aus bezahlten Embryonenspenden aus dem Ausland importiert würden.
Professor Colin McGuckin aus Newcastle, Großbritannien, bezweifelte stark, dass die embryonale Stammzellforschung die beste Methode zur Heilung von schweren Krankheiten wie z.B. Parkinson sei. Er betonte zudem, dass in den nächsten 50 Jahren auf diesem Gebiet nicht damit zu rechnen sei, dass es zur therapeutischen Anwendung von embryonalen Stammzellen komme. Aber gerade das Versprechen, dass Krankheiten wie Parkinson in naher Zukunft geheilt werden könnten, hatte viele Bundestagsabgeordnete dazu bewogen, beim Kompromiss von 2002 überhaupt zuzustimmen. Heilung sei eher durch Medikamente zu erwarten, so der Professor aus Newcastle.
Einige forschungsliberale Sachverständige betonten, es sei unsicher, dass Menschenrechte bei Embryonen verletzt werden, deshalb könne man ruhig den Stichtag verschieben. Wenn jedoch überzeugende Gegenargumente vorliegen, muss man im Zweifel für das Leben entscheiden! Es geht nicht um die Frage, ob der Embryo hoch- oder niederrangigen Interessen geopfert wird, sondern darum, dass Menschenwürde über der Forschungsfreiheit steht.
Es wurden in der Anhörung keine plausiblen Argumente vorgebracht, die eine Änderung des Stammzellgesetzes in der Stichtagsfrage rechtfertigen. Von den Sachverständigen, auch die, die eine liberale Position vertreten, wurde unverhohlen zugegeben, dass sie bei Verschiebung des Stichtags nicht an eine einmalige Verschiebung glauben.