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Ausgewählte Zitate der Sachverständigen der Gruppen "Hinz" und "Hüppe":
Prof. Dr. Regine Kollek (Universität Hamburg):
| "Die alten Stammzellen, die nach Deutschland importiert werden können, lassen sich eindeutig für die Grundlagenforschung verwenden. Ein Argument dafür liefern die allerneuesten Publikationen avancierter internationaler Gruppen, die etwa im Februar diesen Jahres erschienen sind. Sie forschen mit sogenannten induzierten pluripotenten Stammzellen (…) und nutzen als Vergleichszellen H9-Zellen; das sind Stammzellen, die im sogenannten NIH-Register stehen und nach Deutschland importiert werden dürfen (…) Die Verwendung dieser Zellen ist kein Zufall, kein Relikt und auch kein Einzelfall. Der Grund dafür, dass diese Zellen von vielen Gruppen genutzt werden, ist , dass sie zu den am besten charakterisierten embryonalen Stammzellen gehören. Sie sind international quasi zu einer Vergleichsgröße in der Stammzellforschung avanciert." |
| "Ich habe hier eine Arbeit der internationalen Stem Cell Initiative vom Sommer letzten Jahres liegen. In dieser werden 57 Stammzelllinien, neue und alte, im Detail auf ihre Eigenschaften als embryonale Stammzelllinien hin überprüft und miteinander verglichen. (…) Darunter sind eine ganze Reihe von Stammzellen, die aus dem NIH-Register stammen. Sie unterscheiden sich in keiner Weise von den neuen Stammzellen." |
| "Es gibt eine Arbeit, in der diese Stammzellen untersucht worden sind. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Zellen, die in Deutschland verwendet werden, mit Mausviren kontaminiert sind." |
| "Ich sehe in den finanziellen Anreizen für die Spende frischer Eizellen und Embryonen, die unmittelbar aus der In-vitro-Fertilisation kommen – eine Gefahr. (…) Im Hinblick auf das in Deutschland geltende Stammzellgesetz bedeutet das, dass die finanziellen Anreize, die im Ausland geschaffen werden, vor allem ökonomisch unterprivilegierte Frauen ansprechen, die sich sonst keine IVF-Behandlung leisten können. Das kann zum Ausnutzen von ökonomischen oder psychosozialen Notlagen führen. Das bedeutet letztlich, dass auch nach einer Änderung des Stammzellgesetzes oder der Streichung des Stichtages nicht sichergestellt werden kann, dass keine Stammzellen zum Einsatz kommen, die unter ethisch zweifelhaften Bedingungen gewonnen wurden." |
| "Wenn man embryonale Stammzellen tatsächlich als Testsysteme für Medikamente, Kosmetika oder andere Chemikalien benutzen möchte, dann muss man die Testsysteme weit über die Grundlagenforschung hinaus entwickeln (…) Das heißt: Niemand wird ein solches Testsystem entwickeln, wenn er nicht auch kommerzielle Interessen vertritt. Deshalb sind die Entwicklung embryonaler Stammzellen für solche toxikologischen Testsysteme und die Kommerzialisierung praktisch nicht voneinander zu trennen. (…) Ich bin überzeugt, dass für Toxizitätstests – das hat auch Herr McGuckin deutlich gemacht – veritable Alternativen zur Verfügung stehen: Nicht nur Zellen von Tieren, sondern auch Stammzellen aus der Leber und aus anderen Systemen. Daher ist die Entwicklung solcher Toxizitätstests mit dem Stammzellgesetz in gar keiner Weise vereinbar." |
| "Angesichts so schneller Entwicklungen ist die Forderung nach einer Verschiebung des Stichtages für mich schon fast – entschuldigen Sie, wenn ich das sage – etwas anachronistisch, weil die Musik in diesem Forschungsbereich heute eben ganz woanders spielt. (…) Ich kann als Biologin, die selber mit Stammzellen und retroviralen Vektoren gearbeitet hat, nur sagen, dass ich auf die reprogrammierten adulten Stammzellen setzen würde." |
| "Wenn (der Stichtag) einmal verschoben wird, ist vollkommen klar, dass immer wieder verschoben wird, weil die Argumente dieselben bleiben. Von daher muss man im Grunde sagen: Die Verschiebung ist fast gleichbedeutend mit der Aufhebung." |
| "Ich glaube, es wird verkannt, dass es problematisch ist, davon auszugehen, dass die Heilung von Menschen den Vorrang vor der Tötung und Instrumentalisierung anderer haben müsse." |
| "Die Stichtagsregelung hatte einen Sinn. Man sagte: Handlungen sind unerlaubt, die die Tötung fremden, menschlichen Lebens zur Folge haben. Mit dem Stichtag sollte sichergestellt werden, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tötung und Forschung besteht. (…) Eine Verschiebung des Stichtages würde bedeuten, dass die Abgeordneten eingestehen, sich damals in die eigene Tasche gelogen zu haben (…) Eine Erneuerung der Stichtagsregelung oder eine Verschiebung des Stichtages würde bedeuten: Wir haben das mit dem Stichtag nur so gesagt, und im Ausland können Tötungen von Embryonen weiterhin erfolgen." |
| "Das bedeutet auch, dass diejenigen, die ein professionelles Interesse an der Forschung mit embryonalen Stammzellen haben – sei es, weil sie Forscher auf diesem Gebiet sind, sei es weil sie eine Institution vertreten, die für die Interessen der Forscher eintritt – uns als Gutachter zwar wichtige Kenntnisse vermitteln, uns aber keinen unparteilichen Rat geben können; denn sie sind Partei. Sie vertreten eigene Interessen: Forscherinteressen oder auch finanzielle Interessen." |
| "Man wird nicht formulieren: 'Wir müssen uns immer den anderen anschließen, weil Amerika die Todesstrafe hat, müssen auch wir sie einführen', sondern die Auffassung vertreten, dass sich die Amerikaner eher uns anschließen sollten. Der Hinweis 'Andere tun das doch auch' scheint mir ein ganz schlechtes Argument zu sein, weil das immer eine Spekulation à la baisse ist." |
| "Zusammen mit diesem großen Differenzierungspotenzial (von embryonalen Stammzellen) kauft man allerdings, wenn man embryonale Stammzellen zu therapeutischen Zwecken einsetzen würde, was ja noch unmöglich ist, ein sehr hohes Tumorrisiko ein. Embryonale Stammzellen sind – etwas überspitzt formuliert – potenzielle Tumorzellen. Daher sind sie für eine klinische Therapie derzeit nicht geeignet. (…) Wahrscheinlich werden sie nie für eine Therapie geeignet sein." |
| "Es wird überwiegend das geforscht, wofür ein klinischer Bedarf besteht. Wir können uns (…) nicht leisten, all das zu beforschen, was machbar ist. Wir müssen auch nicht alles machen, was gemacht werden kann. Wir sollten uns auf das konzentrieren, was uns mit Blick auf den Patienten klinisch weiterbringt. (…) Das gelingt heutzutage eindeutig mit den adulten Stammzellen für eine Reihe von Erkrankungen, die mit anderen Zellen nicht behandelbar sind." |
| "Die adulten Stammzellen, die keine tumorigenen Eigenschaften haben, sind also für den klinischen Einsatz geeignet. Die embryonalen Stammzellen hingegen sind aufgrund ihrer hohen Tumorpotenz und der Abstoßungsreaktionen für den klinischen Einsatz nicht geeignet. Das große Differenzierungspotenzial, das die embryonalen Stammzellen haben, nutzt unter therapeutischen Gesichtspunkten nichts, da sie klinisch nicht verwendbar sind." |
| "Demnach ist der Grund für die vorbehaltlose Gewährleistung der Forschungsfreiheit darin zu sehen, dass diese von vornherein nur für den eigenen Rechtskreis des Forschers vorgesehen war. Sinn und Schutzziel der Gewährleistung der Forschungsfreiheit ist also, dass die Erkenntnis- bzw. Wahrheitssuche des Forschers bzw. Wissenschaftlers nicht durch ein amtliches Wahrheitsmonopol behindert oder beeinträchtigt wird. Bei seiner Wahrheits- bzw. Erkenntnissuche soll der Forscher frei sein. Selbstverständlich soll er dabei aber nicht beliebig auf die Rechte und Rechtsgüter anderer zugreifen dürfen. So darf kein Mediziner, der gleichzeitig Forscher ist, einen Alzheimerpatienten in Anspruch nehmen, nur weil sich dieser vortrefflich als Forschungsobjekt eignen würde." |
| "Natürlich haben Kranke gewissermaßen einen Anspruch darauf, dass der Staat im Rahmen seiner Verpflichtung zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung versucht, auch die Möglichkeiten der Stammzellforschung ausschöpft, um Krankheiten zu bekämpfen. Das darf aber selbstverständlich nicht auf Kosten Dritter, also nicht unter Verletzung der Würde und des Lebensrechts Dritter, geschehen." |
| "Die Subjektstellung des Einzelnen, also der Umstand, dass man über niemanden als Forschungsobjekt verfügen darf, ist der Kerngehalt der Garantie der Menschenwürde." |
| "Wenn wir es ablehnen, dadurch zu heilen, dass wir töten, oder auch dadurch, dass wir von fremden Tötungen nur profitieren, dann ist das Ausdruck der strikten Achtungspflicht. Heilen, helfen, ja; aber niemals um diesen Preis." |
| "Die Garantie der Menschenwürde ist ganz bewusst (….) so formuliert worden, dass vom Menschen die Rede ist, nicht vom Menschen ab einem bestimmten Zeitpunkt: ab Nidation, ab Geburt. Es ist auch nicht von menschlichem Leben die Rede. Ich habe an sich kein Problem mit der Formulierung 'menschliches Leben'. Sie wird aber dazu missbraucht zu behaupten, es gebe menschliches Leben, dem noch keine volle Würde zukommt. (…) Es kann hier keine Abstufungen geben. Würde mein Subjektqualität; die kann man nicht abstufen. (…) Das führt zu dem bemerkenswerten, geradezu absurden Ergebnis, dass menschliches Leben zu dem Zeitpunkt, wo es besonders schutzwürdig ist, nämlich ganz am Anfang und ganz am Ende, am wenigsten Schutz haben soll." |
| "Niemandem zunutze sein zu müssen für fremde Zwecke, für beliebige fremde Zwecke, für Forschungszwecke, das ist geradezu der Kern der Menschenwürde." |
| "Ich habe in letzter Zeit im Namen der britischen Regierung große Pharmaunternehmen in Indien, Korea und Japan besucht. In all diesen Unternehmen hat man entweder die Projekte mit embryonalen Stammzellen ganz eingestellt oder sie mit tierischen, anderen humanen Stammzellen oder iPS-Zellen wie denen von Herrn Professor Yamanaka fortgeführt." |
| "Selbst wenn sich Deutschland gegenüber embryonalen Stammzellen total öffnet, wird die Anzahl der Forscher, die hier arbeiten, nur zu einer 5-prozentigen Steigerung im Bereich der Stammzellforschung beitragen. Man muss sich aus gesundheitsökonomischer Sicht und aus Sicht der Patienten ehrlich fragen, ob sich das wirklich lohnt. Deutschland ist schon in anderen Therapiebereichen sehr erfolgreich." |
| "Wir müssen nun konkrete Entscheidungen treffen, damit unsere Patienten nicht weiter leiden. Wir müssen uns alternative Therapien, wie medikamentöse oder chirurgische Behandlungsmethoden, anschauen, die bereits weltweit eingesetzt werden." |
| "Ich persönlich bin folgender Meinung: Andere Stammzellen, zum Beispiel solche aus Fruchtwasser, Nabelschnurblut, Knochenmark, sind frei erwerblich. Da gibt es auch keine ethischen Bedenken. Mit ihnen kann man Medikamententests machen; man kann viele Gewebe herstellen." |