

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
für Bildung vorzusorgen ist ohne Zweifel in unserer wissensbasierten, sich schnell wandelnden Gesellschaft richtig und wichtig. Im Gegensatz zur Altersvorsorge gibt es aber bisher in Deutschland keine öffentliche Förderung für die "Bildungsvorsorge". Die Bundesregierung hat zwar viel davon geredet, aber fast drei Jahre gebraucht, um endlich einen Vorschlag zu präsentieren. Schön, dass jetzt überhaupt etwas in Richtung Weiterbildungssparen passiert. Schade nur, dass das Konzept der Bundesregierung so viele Mängel hat, dass zweifelhaft ist, ob es überhaupt wirken wird und die Weiterbildungsbeteiligung tatsächlich erhöht.
Problematisch ist aus unserer Sicht, dass von der Entnahmeregelung über das Vermögensbildungsgesetz nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, andere wichtige Gruppen aber leer ausgehen. Hinzu kommt, dass die erreichbaren Beträge viel zu gering sind, um eine längere Fortbildung bezahlen zu können. Und schließlich ist bei der obligatorischen Beratung für die Auszahlung der Bildungsprämie unklar, wie die Beraterinnen und Berater qualifiziert werden sollen.
Besonders ungünstig ist, dass die Bundesregierung mit ihrem Modell keinerlei Impuls in Richtung Bildungsvorsorge gibt. Denn das im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes angesparte Geld wird nicht explizit für Bildung eingesetzt, sondern kann für alles Mögliche verwendet werden. Mit einer solchen Beliebigkeit kann man keinen Bewusstseinswandel bei den Menschen erreichen.
Mein Hauptkritikpunkt ist jedoch, dass die Bundesregierung keine nachhaltige Finanzierungsperspektive für das Weiterbildungssparen vorsieht. Am liebsten würde sie überhaupt kein Geld dafür ausgeben, schon gar nicht Mittel aus dem Bundeshaushalt. Ein echtes Bildungssparmodell mit einem Bildungssparkonto für jeden und einer attraktiven Sparförderung ist jedoch nicht umsonst zu haben. Nach Berechnungen der Expertenkommission Lebenslanges Lernen würde es etwa 300-450 Millionen Euro jährlich kosten. Die nun von der Bundesregierung über vier Jahre vorgesehenen 45 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sind demgegenüber extrem mickrig. Selbst die Experten, die die Struktur des Bildungssparens für die Regierung entworfen haben, haben in der Anhörung des Bildungsausschusses moniert, dass mit einer solch geringen finanziellen Ausstattung das Modell keine Anreizwirkung entfalten könne. Zudem sind die ESF-Mittel bis zum Ende der Förderperiode 2013 begrenzt – infolgedessen ist auch die Bildungsprämie der Regierung befristet. Diese Art von Weiterbildung nach Kassenlage schafft überhaupt kein Vertrauen in ein neues Instrument.
Der Hohn ist ja, dass die Regierung selbst ganz offen einräumt, dass die Änderung des Vermögensbildungsgesetzes keine Anreizwirkung entfalten werde. So heißt es im Gesetzentwurf:
"Aufgrund dieses Gesetzes werden keine zusätzlichen Anreize zum Abschluss von zulagebegünstigten Verträgen geschaffen." Und: "Es entstehen keine Mehrausgaben für Bund, Länder und Gemeinden."
Es ist also gar nicht vorgesehen, Bildungssparen über die Initiative, die wir hier heute debattieren, zu einem attraktiven Modell zu machen! Das ist doch wirklich lächerlich, dann können Sie es doch gleich sein lassen.
Wir Grüne bringen hier ein eigenes Bildungssparmodell ein, das auf den Vorschlägen der Expertenkommission zur Finanzierung Lebenslangen Lernens beruht. Wir wollen, dass jede und jeder ab 16 Jahren ein Bildungssparkonto eröffnen kann – auch für eine andere Person, z.B. Kinder oder Enkel. Bei regelmäßigen Einzahlungen gibt es eine staatliche Bildungssparzulage, die mindestens so hoch ist wie die Bausparförderung. Entnahmen sind für zertifizierte Bildungsangebote möglich. Von unserem Vorschlag profitieren insbesondere Geringverdiener, weil für sie eine höhere Sparzulage vorgesehen ist, nämlich 100% bei einer Mindesteinlage von fünf Euro im Monat. Wir haben im Gegensatz zur Regierung auch eine verlässliche finanzielle Grundlage eingeplant: Aus unserer Sicht sollte für das Bildungssparen die Wohnungsbauprämie abgeschafft werden.
Außerdem fragen wir uns, warum bei Riesterverträgen eine Entnahme für Wohneigentum zulässig ist, für Bildung aber nicht. Das sollte angeglichen werden. Damit das Bildungssparen ein Erfolg wird, muss es zudem öffentlichkeitswirksam beworben werden. Außerdem brauchen wir eine bessere Bildungsberatung – trägerunabhängig und regional verankert – sowie weiter Anstrengungen bei der Zertifizierung von Bildungsangeboten.
Zuletzt noch eine grundsätzliche Anmerkung: Bildungssparen kann immer nur ein Baustein einer zukunftsgerichteten Weiterbildungspolitik sein. Eigenverantwortung zu stärken, ist nicht per se falsch. Auch wir Grünen befürworten es, Menschen im Sinne einer Vorsorge, die auch Bildung umfasst, zu mehr privaten Investitionen "anzustacheln". Sparanreize für Individuen dürfen jedoch nicht das Kernelement einer Weiterbildungsstrategie sein! Hier hat die Weiterbildungspolitik der Regierung eindeutig eine Schieflage. Viel wichtiger wäre nämlich ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz. Das ist der entscheidende Hebel, um Weiterbildung zu fördern, um die niedrige Beteiligung in Deutschland endlich zu verbessern. Flankiert durch gute Beratungsangebote und eine öffentliche Kampagne wäre dies der erste Schritt. Doch hierzu kann sich die Regierung nicht durchringen. Das ist bedauerlich.