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Forschung Allgemein

30. Juli 2008

Wissenschaftsfreiheit nur häppchenweise

Laborarbeiten

Zur heutigen Vorstellung der Eckpunkte der Initiative "Wissenschaftsfreiheitgesetz" erklärt Priska Hinz, forschungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

Nach langem Hin und Her gibt es weder das angekündigte Gesetz, noch die bislang versprochenen Freiheiten für die Wissenschaft. Zwar werden die außeruniversitären Forschungseinrichtungen von einigen überflüssigen bürokratischen Anforderungen befreit, aber Schavan bleibt weit hinter ihren Ankündigungen zurück. Beispiel Vergaberecht: Im März versprach Schavan im Plenum des Bundestages vollmundig die Höchstgrenze für freihändige Vergabe auf 30 000 Euro anzuheben. Im jetzigen Eckpunktepapier stehen statt dieser Zahl nur noch schwammige Formulierungen. Beispiel Beteiligungen von Forschungseinrichtungen an Unternehmen: Im März sagte Schavan, dass solche in Zukunft ohne "umständliche Genehmigungen" möglich sein sollten. Nun heißt es nur noch, dass entsprechende Genehmigungsverfahren "gestrafft" werden sollen. Es ist enttäuschend, dass sich die Ministerin in wichtigen Fragen der Wissenschaft nicht im Kabinett durchsetzen kann. Dies gilt insbesondere gegenüber ihrem Kollegen Steinbrück.

Die Ressortforschungseinrichtungen des Bundes sollten ein Modell für attraktive Arbeitsbedingungen werden. Stattdessen nimmt die Bundesregierung sie ausdrücklich aus und überlässt die dringend notwendige Modernisierung den einzelnen Ressorts. Das ist eine kleinmütige Verzögerungstaktik.

Es fehlt auch die Modernisierung der Versorgungsregelungen für Wissenschaftler, die deren mobilen Lebensverläufen entspricht. Hier muss die Bundesregierung auf EU-Ebene aktiv werden. Es darf nicht sein, dass der angepriesene Europäische Forschungsraum im Alter zu Versorgungslücken und bürokratischem Kleinkrieg zwischen nationalen Versorgungssystemen führt.