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Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem "Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStG):
Wir befinden uns in einer historischen Situation. Es gibt die größte Finanzmarktkrise seit 80 Jahren - und eine weltweite ökonomische Krise steht uns wahrscheinlich noch bevor. Diese außergewöhnliche Situation macht sowohl bei den Notenbanken als auch bei Parlament und Regierung außergewöhnliche staatliche Reaktionen notwendig, um eine weitere Zuspitzung der Krise zu verhindern, deren Konsequenzen kaum absehbar sind. Der vorliegende Gesetzentwurf ist nach Art der Maßnahmen sowie in deren Dimensionen eine solche außergewöhnliche Reaktion, eine Notmaßnahme in schwieriger Zeit. Sie abzulehnen bedarf auch dann, wenn eine Reihe von Fragen im Beratungsprozeß aufgrund der hohen zeitlichen Dringlichkeit offengeblieben sind und in vielen Einzelfragen Bedenken bestehen, einer besonderen Rechtfertigung.
Zur Verhinderung einer weiteren Verschärfung der Finanzkrise sind zur Zeit vor allem zwei Dinge notwendig: Erstens braucht es einen umfassenden Rettungsansatz, der eine glaubwürdige Strategie der Rettung einzelner Institute sowie eine Stabilisierung der Interbankenmärkte umfasst. Geeignet dazu sind insbesondere eine Zuführung von Kapital an Banken mit Liquiditäts- oder Solvenzschwierigkeiten in Form von Teilverstaatlichungen, wie sie z.B. in Großbritannien vorgenommen wurden, eine Garantie für Geldmarktkredite in Form von Bürgschaften sowie ggf. eine Übernahme so genannter "fauler" (toxic) Assets durch den Staat. Alle drei Maßnahmen sind Bestandteile des Pakets der Bundesregierung. Zweitens muss dieser Rettungsansatz, wie wir seit Monaten fordern, europäisch und international koordiniert erfolgen. Auch dieses ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt, nachdem die Bundesregierung lange in völliger Fehleinschätzung der Situation auf einen nationalen Alleingang setzte. Das heißt: Vom Grundsatz her unterstützen wir die Bundesregierung bei ihrem Vorgehen.
Aus zwei Gründen stimmen wir aber gegen den Gesetzentwurf:
1) Im Gesetzentwurf stimmen zwar die Überschriften. Wesentliche Punkte sind aber nicht geregelt, z.B. in welcher Form und unter welchen Bedingungen die Rekapitalisierung stattfindet. Damit bleiben chaotische und ungeeignete Einzelmaßnahmen möglich, wie sie bisher das Krisenmanagement der Bundesregierung gekennzeichnet haben. Ohne die Klärung dieser und anderer Regeln ist die Wirkung des gesamten Rettungspakets aber gefährdet. Das ist auch ein wesentlicher Grund, warum das 700 Milliarden $ Paket der USA bisher noch keinen sichtbaren Effekt hatte. Insbesondere wäre eine klare Festlegung erforderlich, dass die Rekapitalisierung in erster Linie durch Teilverstaatlichung erfolgen und bei der Übernahme von Anteilen auch das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass eine Rettung langfristig erfolgreich ist und das Interesse der Allgemeinheit gewahrt wird, die nun in hohem Maße zur Übernahme von Risiken gezwungen ist. Im günstigsten Fall – und wenn die Regelungen entsprechend getroffen werden - ist es nämlich durchaus denkbar, dass der zu gründende Fonds am Ende nur ein geringes Defizit hat oder sogar einen Überschuss entsteht, weil die Anteile an den Banken sowie die Wertpapiere an Wert gewinnen und durch die Garantievergabe Einnahmen entstehen.
2) Der vorliegende Gesetzentwurf überträgt die Verantwortung genau denjenigen, die nicht nur im Vorfeld eine Vermeidung der Krise durch eine falsche Politik versäumt, sondern auch seit Ausbruch der Krise im Juni 2007 ein konsequentes und europaweit sowie international abgestimmtes Gegensteuern mit dem Hinweis auf eine geringe Betroffenheit Deutschlands abgelehnt haben. Erst jetzt, viel zu spät, erfolgt ein europäisch und international abgestimmtes Krisenmanagement. Erst jetzt, nachdem bereits eine Reihe von einzelnen Rettungsmaßnahmen in Deutschland umgesetzt wurde, gehen Bund und Länder zu einem systematischen Rettungsansatz über. Erst jetzt werden Änderungen in der Finanzaufsicht in Aussicht gestellt, die von uns seit Monaten gefordert werden. Die Klärung nahezu aller Umsetzungspunkte soll durch Verordnungen des Finanzministeriums und der Regierung geschehen, denen das Parlament nicht mehr zustimmen muss, so dass der Gesetzgeber nicht die Möglichkeit hat, darauf noch irgendeinen Einfluss zu nehmen. Aufgrund der genannten und weiterer Fehler der Bundesregierung im Krisenmanagement sowie einer mangelhaften und teilweise wohl falschen Information des Parlaments ist deutlich, dass die Voraussetzungen für einen derart weitreichenden Vertrauensvorschuss nicht gegeben sind. Diese Entmachtung des Parlaments zugunsten der schon bisher nicht überzeugenden Krisenmanager ist angesichts eines Volumens von nahezu 500 Milliarden € nicht hinnehmbar.
Bei aller Dringlichkeit der Maßnahmen: Wenn der Bundestag heute ablehnt, – das zeigt das Beispiel des US-Kongresses, der erst einer zweiten deutlich modifizierten Fassung des Rettungsplans zustimmte – bleibt Zeit, um die genannten und zahlreiche andere Fehler zu korrigieren und dann mit einer verbesserten deutschen Umsetzung an der international koordinierten Rettungsaktion teilzunehmen. Unsere Fraktion war dazu in den vergangenen Tagen bereit. Diese Bereitschaft endet nicht mit der heutigen Abstimmung.
Gerhard Schick
Wolfgang Strengmann-Kuhn
Alexander Bonde
Harald Terpe
Krista Sager
Ute Koczy
Thilo Hoppe
Priska Hinz
Brigitte Pothmer
Kerstin Andreae
Josef Winkler
Ulrike Höfken
Rainder Steenblock
Anna Lührmann