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30. November 2008

Erste Maßnahme für ein Konjunkturprogramm soll die Steuerbefreiung beim Kauf von neuen CO-2-armen Autos sein. Was halten Sie von der Maßnahme?

Aktuelle Fragestellungen 'Nachgefragt bei Priska Hinz' der Wetzlarer Neuen Zeitung

Frage WNZ:

Erste Maßnahme für ein Konjunkturprogramm soll die Steuerbefreiung beim Kauf von neuen CO-2-armen Autos sein. Wer einen 3er BMW (kostet rund 30 000 Euro ) kauft, spart 134 Euro. Die Bundesregierung glaubt, dass das ein gutes Kaufargument sei. Was halten Sie von der Maßnahme?

Priska Hinz:

Die Verschlimmbesserer der großen Koalition haben mal wieder ganze Arbeit geleistet. Zur angeblichen Konjunkturstärkung wird die Kfz-Steuer für alle Neufahrzeuge befristet ausgesetzt. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Smart handelt, für den die Steuerbefreiung nur 135 Euro ausmacht, oder um einen spritschluckenden Geländewagen wie den Audi Q7, der damit mehr als 1.850 Euro Steuern spart.

Die Bundesregierung begründet diese ökologisch blinde Steuerbefreiung mit einem Konjunkturprogramm. Doch bislang ist vollkommen unklar, wie die CO2-Steuerreform aussehen wird, die erst nach der Bundestagswahl in Kraft treten soll. Wird sie vernünftig gemacht, müssen Spritschlucker deutlich mehr zahlen als nach der alten Regelung.

Wer sich also jetzt ein Auto kauft, um die Steuerbefreiung mitzunehmen, weiß nicht, was er in zwei oder drei Jahren an Kfz-Steuer zahlen wird!

Wir haben schon im März in einem Antrag Eckpunkte für eine ökologische Reform der Kfz-Steuer auf CO2-Basis gemacht: Fahrzeuge mit einem Ausstoß bis zu 120 Gramm CO2 pro Kilometer sollen für die Dauer von vier Jahren steuerfrei gestellt werden. Für Fahrzeuge, die seit dem 1.1.2001 erstmals für den Verkehr zugelassen wurden, wird eine Günstigerprüfung durchgeführt zwischen dem alten und dem neuen Steuertarif. Zur Anwendung kommt der günstigere Tarif.

Mit unserem Vorschlag würden also nicht nur spritsparende Neufahrzeuge steuerlich begünstigt, sondern auch alle spritsparenden Fahrzeuge, die seit 2001 angeschafft wurden. Denn warum soll ein gleich gutes Fahrzeug, dass im Oktober 2008 gekauft wurde, steuerlich schlechter behandelt werden als ein Fahrzeug, dass nach dem 5. November gekauft wird? Das ist weder gerecht noch ökologisch begründbar.