
Liebe Leserinnen und Leser,
das neue Jahr ist bereits in vollem Gange und auch hier im Bundestag ist bereits einiges geschehen. Das Konjunkturpaket II der Regierung setzt vor allem auf Investitionen in Beton - wir Grüne haben dem konkrete Forderungen für Investitionen in mehr und bessere Bildung entgegengesetzt. Eine bessere Weiterbildungsförderung und die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sind nur einige der vielen weiteren Bildungs- und Forschungsthemen, die uns in den ersten Wochen dieses Jahres beschäftigt haben. Am besten Sie machen sich selbst ein Bild.
Ein erfolgreiches Jahr 2009 wünscht Ihnen
Ihre Priska Hinz
(1) Köpfchen statt Beton: Grüne legen Alternative zum Konjunkturpaket II vor
(2) Erwachsenenbildungsgesetz statt Meister-BAföG
(3) Zulassung von privaten Grundschulen nicht aufweichen
(4) Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse verbessern
(5) Kurz notiert: Tuberkulose-Impfstoff, LOHAFEX-Experiment
(6) Termine: Grüne Hochschulkonferenz, 2. Grüner Wissenschaftssalon
Mit mehr Beton aus der Krise – mit einem Konjunkturprogramm aus der Steinzeit zementiert die Große Koalition ihre Politik von vorgestern. Gerade im Bildungsbereich ist dies fatal: Hier brauchen wir vor allem mehr pädagogisches Personal und grundlegende strukturelle Reformen, damit das Geld auch wirklich da ankommt, wo es dringend gebraucht wird: in der Bildung. Mit unserem Entschließungsantrag zeigen wir Grüne, was jetzt getan werden muss.
Das Konjunkturpaket II ist der Versuch der Bundesregierung auf die schwerste weltweite Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten angemessen zu reagieren. Aber anstatt jetzt gezielt in all das zu investieren, was unsere Wirtschaft nachhaltig macht bedient die große Koalition Lobbyinteressen und begnügt sich mit einer rückwärtsgewandten Politik.
Das Konjunkturpaket II treibt die Neuverschuldung in ungeahnte Höhen. Spätestens 2010 wird der europäische Stabilitätspakt gerissen. Für zukünftige Generationen wird nur der Schuldenberg erhöht: Insgesamt ist für dieses Jahr mit einer Neuverschuldung des Bundes von über 73,4 Milliarden Euro zu rechnen. Die jetzige Rekordneuverschuldung ist aber ausschließlich dann zu rechtfertigen, wenn wir jetzt in die Zukunft investieren, also gezielt in jene Bereiche, in denen wir Nachholbedarf haben: in den ökologischen Umbau unserer Wirtschaft und zukunftsfähige Arbeitsplätze, in Bildung und in soziale Gerechtigkeit. Es gilt, den überfälligen Strukturwandel unserer Wirtschaft zu beschleunigen und die Weichen so zu stellen, dass unser Land im globalen Wettbewerb in 10 Jahren besser und nachhaltig aufgestellt ist.
Das nun vorliegende Konjunkturprogramm II wird allerdings nicht die erhoffte Wirkung entfalten, denn es ist nicht zielgenau, es wirkt nicht nachhaltig und es kommt zu spät.
Insbesondere im Bildungsbereich greift das Programm der Bundesregierung zu kurz. Nicht nur Schulen und Hochschulen müssen endlich saniert und Kitas räumlich ausgebaut werden. Im Bereich der frühkindlichen Bildung, der Schulen und der Hochschulen muss vor allem die Qualität verbessert werden. Dazu brauchen wir Bildungsinvestitionen in Köpfe und nicht nur in Beton.
Um flächendeckend mehr Qualität und gute Bildungsangebote umsetzen zu können, muss das Kooperationsverbot fallen, das es dem Bund faktisch unmöglich macht, in eines der wichtigsten Zukunftsfelder zu investieren. Mit der Einführung eines Bildungssolis können wir einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung dieser Vorhaben leisten.
Was wir jetzt brauchen ist ein Konjunkturprogramm, das die richtigen Schwerpunkte im Bildungsbereich setzt:
Grüner Entschließungsantrag zum Konjunkturprogramm II
Grüner Antrag "Nachhaltig investieren in Klima, Bildung, soziale Gerechtigkeit"
Die große Koalition hat mit ihrer Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz einige sinnvolle Trippelschritte hin zur Ausweitung der Weiterbildungsförderung gemacht – der dringend notwendige große Wurf ist es jedoch nicht. In meiner Rede im Plenum des Deutschen Bundestages stelle ich dar, wie wir Grünen uns die Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Förderung von Weiterbildung vorstellen.
Die mit den Stimmen der Großen Koalition und der FDP verabschiedete Gesetzesnovelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz weist einige sinnvolle Trippelschritte hin zur Ausweitung der Weiterbildungsförderung auf. Gemessen an dem, was angekündigt wurde und nötig wäre, ist dies aber bei weitem nicht genug.
Sehen wir uns einmal an, was die Bundesregierung selbst im Koalitionsvertrag und in der Dresdner Erklärung zum Bildungsgipfel angekündigt hatte. Die Weiterbildungsbeteiligung solle von 43 % auf 50 % gesteigert werden, war damals zu vernehmen. Dies entspricht in etwa 4,5 Millionen Menschen zusätzlich, die eine Aufstiegsfortbildung besuchen. Die Realität sieht jedoch deutlich ernüchternder aus. Auch nach der Reform des Gesetzes sind nur Fortbildungen zum Berufsbild des Meisters, Technikers, Altenpflegers oder Erziehers förderungsfähig. Durch die Gesetzesnovelle werden damit nur 26 000 Menschen mehr in den Genuss einer Weiterbildungsförderung gelangen: Eine wirkliche Reform sieht anders aus!
Aber selbst innerhalb des bestehenden Fortbildungsförderungssystems weist der Ansatz der Bundesregierung deutliche Mängel auf. So werden Weiterbildungswillige immer noch schlechter gefördert als Studenten, die BAföG beziehen. Auf der anderen Seite sind akademische Fortbildungen, wie beispielsweise ein Masterstudiengang, aber nicht als Weiterbildung förderfähig – eine unverständliche Diskriminierung. Oder nehmen wir die mangelnde Übernahme der Kosten für Kinderbetreuung. Gerade Frauen mit Kindern haben oft nicht die finanziellen Mittel, um eine Aufstiegsfortbildung selbst zu finanzieren. Statt eines 50%-Zuschusses fordern wir Grünen einen Vollzuschuss. Um dies zu finanzieren, könnte beispielsweise der 25%-Rabatt auf das Förderdarlehen für bestandene Prüfungen wegfallen. Schließlich will, wer eine Weiterbildung beginnt, sie im Normalfall auch erfolgreich abschließen.
Statt dieser Politik der zaghaften Trippelschritte fordern wir Grüne ein umfassendes Erwachsenenbildungsgesetz, das die verschiedenen Förderinstrumente aufeinander abstimmt und einen Rechtsanspruch auf Förderung jeder staatlich zertifizierten Weiterbildung einführt. Eine nachhaltige Weiterbildungsförderung muss sich dabei vor allem an den modernen Erwerbsbiografien vieler Menschen orientieren, die sich öfter im Leben weiterbilden und auch Schul- oder Studienabschlüsse nachholen wollen. Die Förderung erfolgt dabei abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Berechtigten aus einem Mix aus Zuschuss und Darlehen. Dieses "Erwachsenen-BAföG" kennt keine Altersgrenzen oder Einschränkungen auf bestimmte Berufsgruppen. Darüber hinaus beinhaltet es ein niedrigschwelliges Beratungsangebot sowohl für Berechtigte als auch für Firmen, die Weiterbildung anbieten wollen.
Plenarrede zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz am 12. Februar 2009
Grüner Antrag: Förderung des lebenslangen Lernens unverzüglich entscheidend voranbringen
Grüner Antrag: Bildungssparen als ein Baustein zur Förderung lebenslangen Lernens
Privatschulen tragen zur Vielfalt des Bildungswesens bei und sollten angemessen gefördert werden. Wir Grüne treten allerdings dafür ein, die Genehmigung und den Betrieb von Privatschulen weiterhin an verbindliche Regeln zu knüpfen. Die Forderung der FDP, das Grundgesetz zu ändern und das Genehmigungsverfahren für private Grundschulen aufzuweichen, lehnen wir daher strikt ab. In meiner Rede im Plenum erkläre ich, warum unser Hauptaugenmerk auf der Qualitätsverbesserung der öffentlichen Schulen liegen muss.
Pluralität und Vielfalt sind wichtige Aspekte im deutschen Bildungssystem. Privatschulen tragen zu dieser Vielfalt bei und sollten angemessen gefördert werden. Dazu gehören nicht nur der Personalkostenanteil, sondern auch alle Zusatzprogramme, die von den Ländern für die staatlichen Schulen aufgelegt werden. Nur so ist zu gewährleisten, dass die Schulgelder nicht unermesslich hoch werden.
In einem Antrag hat sich die FDP-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, Artikel 7 Absatz 5 des Grundgesetzes zu ändern, um das Genehmigungsverfahren für private Grundschulen zu erleichtern. Diese gesetzliche Hürde ist jedoch nicht ohne Grund höher als die von weiterführenden Schulen. Gerade die öffentlichen Grundschulen fördern als Gemeinschaftsschulen ihre Kinder umfassend und erfolgreich. Die IGLU-Studie und andere internationale Vergleichsstudien haben das bestätigt. Die Probleme der mangelnden Leistungsfähigkeit im Bildungssystem Deutschlands beginnen mit der Aufteilung in verschiedene Bildungswege nach der 4. Klasse - und daran sind die Privatschulen im Grundsatz mit beteiligt. Es gibt wenige Freie Schulen, die als Gemeinschaftsschulen arbeiten, und die soziale Sonderung ist in vielen Privatschulen noch höher als in öffentlichen Schulen.
Wir Grüne treten dafür ein, die Genehmigung und den Betrieb von Privatschulen weiterhin an verbindliche Regeln zu knüpfen. Nicht jede Privatschule ist in der Qualität besser als eine staatliche Schule. Vielen Privatschulen wird unkritisch nachgesagt, dass sie Kinder zu besseren Leistungen führen, ohne zu beachten aus welchem sozialen Umfeld die Schüler und Schülerinnen stammen. Empirische Studien, die belegen ob und warum Freie Schulen besser sind, gibt es nicht.
Wir Grüne treten für ein Schulsystem ein, das mit individueller Förderung und längerem gemeinsamen Lernen allen Kindern die bestmöglichen Startchancen bietet. Private Schulen können ein wertvoller Teil dieses Systems sein, unser Hauptaugenmerk muss aber auf der Qualitätsverbesserung der öffentlichen Schulen liegen, denn Bildung ist ein Grundrecht, das der Staat gegenüber den Kindern einzulösen hat.
Plenarrede zur erleichterten Zulassung von privaten Grundschulen vom 30. Januar 2009
Viele Migrantinnen und Migranten sehen sich heute dem Problem gegenüber, dass sie trotz ihrer im Herkunftsland erworbenen Bildungsabschlüsse auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine adäquate Beschäftigung finden können. Wir brauchen endlich einheitliche und wirksame Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse, um die Lebensleistung von Migranntinnen und Migranten zu würdigen und dem Fachkräftemangel in unserem Land wirksam zu begegnen.
Das Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse ist kompliziert, langwierig und undurchschaubar. Dieses Problem hat mittlerweile selbst die Bundesregierung erkannt, aber einen Lösungsvorschlag hat sie nicht geliefert. Die Probleme liegen auf der Hand: Die zuständigen Akteure, Hochschulen, Industrie- und Handelskammern, die Bundesagentur für Arbeit sowie der Bund und die Länder kooperieren zu wenig - eine Koordinierung findet nicht statt. Durch dieses unübersichtliche Geflecht an Zuständigkeiten ist es nicht verwunderlich, dass Zuwanderer die entsprechenden Anlaufstellen zur Anerkennung ihrer Bildungsabschlüsse häufig nicht kennen. Es gibt keine effiziente Beratungsstruktur. Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihren örtlichen Arbeitsagenturen keine ausreichend gut ausgebildeten Mitarbeiter für diesen Aufgabenbereich. Des Weiteren fehlt es an einem entsprechenden EDV-Programm, um Kompetenzen von Zugewanderten zu erfassen.
Es ist ein Skandal, dass wir in Deutschland trotz immer offensichtlicher werdendem Fachkräftemangel die individuelle Leistungen und Kompetenzen von Zuwanderern nicht anerkennen. In diesem Punkt muss die Bundesregierung dringend handeln. Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten und Erprobung durch Modellversuche sind zu wenig. Zuwanderer brauchen umgehend einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren für ihre Bildungsabschlüsse. Ergänzend ist ein Angebot an modularen Anpassungsqualifizierungen notwendig, um im Ausland erworbene Kenntnisse der entsprechenden deutschen Qualifizierung anzupassen.
Plenarrede zur Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse vom 29. Januar 2009

Tuberkulose ist weltweit die häufigste tödliche Infektionskrankheit. Insbesondere in Entwicklungsländern leiden Menschen unter dieser Geisel. Umso wichtiger sind Fortschritte in der Entwicklung wirksamer Impfstoffe. Die Vakzine Projekt Management GmbH arbeitet an der Entwicklung und Erprobung eines solchen vielsprechenden Tuberkulose-Impfstoffs, der auf der Grundlagenforschung des Berliner Max-Planck-Instituts für Infektionsbiologie beruht. Wie ist der Entwicklungsstand? Wer finanziert die Entwicklung? Und: Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Entwicklungsländer einen leichteren Zugang zu diesem Impfstoff bekommen, sollte dessen Entwicklung erfolgreich verlaufen? Das haben wir die Bundesregierung gefragt. Und das hat sie geantwortet:
Das Meeresdüngungsexperiment LOHAFEX im Südatlantik - hier werden auf einer Fläche von 300 km² Eisensulfate gedüngt, um zu untersuchen, wieviel CO² von den vermehrt gebildeten Algen langfristig gebunden wird - stößt auf Kritik bei Umweltorganisationen. Das Forschungsministerium und seine vorgelegten Gutachten hingegen behaupten, dass alle Auflagen erfüllt seien und LOHAFEX auch nicht gegen die CBD - die Konvention über die biologische Vielfalt - verstoße. Wir fordern in unserem Antrag, dass derartige Versuche nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn sie Teil der Grundlagenforschung sind, die Beschlüsse der CBD eingehalten werden und die Versuche unter dem Gesichtspunkt des Biodiversitätsschutzes unbedenklich sind.
Grüner Antrag "Experimente zur Meeresdüngung dürfen marine Ökosysteme nicht belasten"

Diese zentrale wissenschaftspolitische Frage steht im Zentrum des 2. Grünen Wissenschaftssalons. Der Grüne Wissenschaftssalon wurde von Fritz Kuhn und mir im Nachgang zum grünen Forschungskongress initiiert, der im März 2007 in Berlin stattfand. Ziel ist es, einen dauerhaften Kontakt und stetigen Gedankenaustausch zwischen Wissenschaft und Politik zu ermöglichen. Der Wissenschaftssalon bietet Raum, Anregungen aus Wissenschaft und Forschung zu diskutieren, politische Überlegungen und Konzepte vorab zu erörtern und grundlegenden Fragen jenseits der aktuellen Tagespolitik nachzugehen.
Auf unserer Konferenz werfen wir einen Blick auf die Zukunft unseres Hochschulsystems: Neue Abschlüsse, mehr Autonomie und Diversifizierung sowie stark ansteigende Studienberechtigtenzahlen halten die deutsche Hochschullandschaft auf Trab. Welche Herausforderungen liegen noch vor uns auf dem Weg zu einem europäischen Hochschulraum? Was bedeuten die Strukturreformen und die zunehmende Autonomie der Hochschulen für die Erfüllung gesamtstaatlicher Ziele im Wissenschaftsbereich? Wie muss eine neue grüne Studienfinanzierung aussehen, die gerechter, leistungsstärker, zielgenauer und zukunftsfester ist als das derzeitige System? Wie sehen grüne Wege für besser planbare Karrieren in der Wissenschaft aus? Was muss sich an den Hochschulen ändern, um den besonderen Bedürfnissen beruflich Qualifizierter gerecht zu werden?
Wenige Tage vor der Bologna-Ministerkonferenz in Leuven wollen wir am 20. April 2009 von 11.00 bis 17.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus in Berlin grüne Antworten auf diese aktuellen und künftigen hochschulpolitischen Herausforderungen diskutieren und zusammen mit Studierenden, WissenschaftlerInnen, Aktiven und Interessierten weiterführende Ideen gewinnen.
Weitere Informationen zum genauen Ablauf und die Möglichkeit der Online-Anmeldung finden Sie in Kürze unter:
Weitere Termine der Bundestagsfraktion
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