

Wissensgesellschaft und Wissenswirtschaft verändern die Anforderungen an die Lern- und Qualifizierungsprozesse. Eine gute Erstausbildung trägt nicht mehr durch ein gesamtes Berufsleben, sondern sichert zunächst nur den erfolgreichen Start ins Berufsleben. In den folgenden Jahren muss sie durch eine kontinuierliche Weiterqualifizierung in allen Lebensphasen immer wieder aktualisiert, ergänzt und erweitert werden. Dies gilt sowohl für Menschen mit einer durchgehenden Erwerbsbiografie, viel mehr aber noch für Menschen, die aus persönlichen oder strukturellen Gründen, freiwillig oder unfreiwillig ihre Berufstätigkeit unterbrechen. Schon Anfang 2007 haben wir mit unserem Antrag "Lebenslanges Lernen fördern" (Drs. 16/4748) aufgezeigt, warum und wie wir Lebenslanges Lernen durch Maßnahmen des Bundes unterstützen wollen. Nun legen wir die Eckpunkte eines Gesetzentwurfes vor.
Ziel des Bildungsförderungsgesetzes ist es, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu unterstützen, indem die Teilnahme an Maßnahmen zu ihrer Verbesserung staatlich unterstützt wird. Als Bundesgesetz soll das Gesetz dem gesamten Arbeitsmarkt eine gemeinsame und einheitliche Struktur vorgeben, wie Fort- und Weiterbildung gefördert und abgesichert werden. Durch eine solche verlässliche Grundlage werden Bildungsphasen auch für Menschen vorstellbar, die sich bisher nicht für eine Fort- und Weiterbildung interessiert haben. Dadurch kann das Gesetz dazu beitragen, dass deutlich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als bisher kontinuierlich an Fort- und Weiterbildung teilnehmen. Unser Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 eine jährliche Beteiligungsrate von 70% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen.
Angesichts der Veränderungsdynamik der Wissensökonomie halten wir es für unerlässlich, dass Unternehmen ihre betriebliche Weiterbildung modernisieren und jenseits der direkt staatlich geförderten beruflichen Fort- und Weiterbildung selbst mehr in die betriebliche Weiterbildung investieren. Für die außerbetriebliche berufliche Weiterbildung leistet das Gesetz den notwendigen Interessensausgleich zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Das Gesetz setzt nur Mindeststandards für die Unterstützung im Fall der außerbetrieblichen beruflichen Weiterbildung. Abweichungen zugunsten der Bildungsteilnehmerinnen und –teilnehmer durch tarif- oder arbeitsvertragliche Regelungen sind erwünscht.
Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung sind völlig unzureichend. Schon im Koalitionsvertrag wurden zwar große Worte gewählt, aber nichts Konkretes verabredet. Das Versprechen, "mittelfristig die Weiterbildung zur 4. Säule des Bildungssystems machen" zu wollen, war von vorneherein als Vertröstung auf spätere Zeiten angelegt. Auch der zweite Teil des Versprechens wurde nicht angegangen, bleibt allerdings "mittelfristig" sicher auf der Wunschlist, vor allem der SPD: "mit bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen eine Weiterbildung mit System (zu) etablieren". Stattdessen wurde lediglich das Konzept des Bildungssparens umgesetzt. Dies spricht nicht nur eine zu kleine Gruppe von Lernwilligen an, es ist auch völlig unterfinanziert. Damit setzt die Bundesregierung allerdings nur um, was sie im Koalitionsvertrag ankündigte: Das Bildungssparen wird "haushaltsneutral" umgesetzt, sprich: die Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung sollte von vorneherein nichts kosten. Das sehen wir anders. Die am 24. September 2008 im Kabinett beschlossenen Veränderungen des Meister-BAföGs greifen viel zu kurz. Wieder einmal handelt es sich lediglich um eine Erweiterung um Berufsgruppen anstatt einer generellen Öffnung der Förderung von Weiterbildung für alle.
Wir wollen eine umfassende Förderung der Weiterbildung. Dazu gehört als ein wichtiger Bestandteil ein umfassendes und intelligentes Modell des Bildungssparens, das v.a. für Geringqualifizierte Anreize zum Sparen und zur weiterbildungsorientierten Lebensplanung setzt. Deswegen wollen wir das Modell der Bundesregierung ergänzen und erweitern. Kern der Bildungsförderung (in einem umfassenden Bildungsförderungsgesetz (BiFöG)) ist für uns die Umgestaltung des sogenannten "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) zum umfassenden "Erwachsenen-BAföG". Dadurch werden sowohl diejenigen gefördert, die im Erwachsenenalter einen schulischen oder beruflichen Abschluss nachholen, als auch die, die berufsbegleitend oder in Vollzeit nach ihrer Erstausbildung eine berufliche Weiterbildung oder ein Aufbaustudium aufnehmen.
Für die beiden zentralen Projekte, das Bildungssparen und den Ausbau des Meister-BAföGs zum Erwachsenen-BAföG, haben wir schon in den Verhandlungen für den Haushalt 2008 je 100 Mio. € zusätzlich beantragt. Trotz Gegenfinanzierungsvorschlag hat die Regierungskoalition dies abgelehnt. Damit entlarvt sie ihr überbeanspruchtes Motto des "Aufstiegs durch Bildung" als Leitmotiv für Sonntagsreden, anstatt es wie wir zum Leitfaden für die dringend notwendige Bildungsreform zu machen.
Die persönlichen Voraussetzungen, unter denen jemand gefördert wird bzw. einen Rechtsanspruch auf Förderung hat, werden weit gefasst. Sinn des Gesetzes ist u.a. die Weiterbildungsbeteiligung derjenigen zu steigern, die bisher kaum teilnehmen. Dies sind neben älteren ArbeitnehmerInnen v.a. Geringqualifizierte, Frauen nach der Familienphase und Menschen mit Migrationshintergrund. Daraus folgt, dass für den Förderanspruch keine starren Altersregelungen gelten, dass die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen gering gehalten sind und dass Teilzeitbeschäftigte und WiedereinsteigerInnen gleiche Förderansprüche wie Vollzeitbeschäftigte haben. Eine solche Förderung entzerrt die "rush-hour", weil sie mehr Zeit für Bildung gibt. Dadurch wird es möglich, die Lebensphase des Berufseinstiegs, der Familiengründung und der ökonomischen Selbständigkeit flexibler selbst zu gestalten.
Förderfähig sind Fort- und Weiterbildungen, die der beruflichen Weiterentwicklung dienen. Sie müssen nicht im konkreten Zusammenhang mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder der schon vorliegenden Qualifikation der Person stehen. Die Förderung einzelner Module ist nur unter engen Kriterien möglich, im Zentrum steht die Förderung zum Erreichen staatlich zertifizierter Abschlüsse. Anbieter können staatlich oder privatwirtschaftlich sein, solange das Angebot zertifiziert ist. Besondere Regeln gelten für das Nachholen von Schulabschlüssen.
Das Gesetz umfasst vor allem Leistungen, die zur Finanzierung des Lebensunterhaltes in der Weiterbildungsphase benötigt werden. Das Nachholen von Schulabschlüssen wird altersunabhängig als Komplettzuschuss finanziert. Die Finanzierung des Lebensunterhaltes während einer beruflichen Weiterbildung setzt sich aus Zuschüssen und Darlehen zusammen. Dabei hängt das Verhältnis der beiden Finanzierungsformen von der individuellen Situation ab. Eigenbeiträge aus vorherigem Bildungssparen sollen eingebracht werden können und zusätzlich honoriert werden. Die zinsgünstige Bildungsdarlehen für Teile des Lebensunterhaltes oder von Maßnahmekosten werden über die KfW-Förderbank zur Verfügung gestellt. Jeder und jede kann sie nach einer dafür obligatorischen Bildungsberatung und dem Teilnahmenachweis an einer zertifizierten Weiterbildung in Anspruch nehmen.
Bei den Leistungen zum Lebensunterhalt werden Einkommen und eigenes Vermögen angerechnet. Die Anrechnung wird allerdings anders als bei der Förderung der Erstausbildung ausgestaltet. So müssen deutlich höhere Vermögensfreibeträge gelten und bei der Einkommensanrechung die familiäre Situation einbezogen werden. Um Ungerechtigkeiten zu verringern, können bspw. erhöhte Vermögensfreibeträge zu einer Verzinsung führen, die weniger stark durch staatliche Mittel abgefedert wird als bei Lernenden, die keine Freibeträge in Anspruch genommen haben.
Die Mittel zur Finanzierung der Bildungsmaßnahme werden in einem individuellen Mix aus Darlehen und Zuschuss gewährt. Die Bedingungen zur Aufnahme von Darlehen und die Verzinsung dieser Darlehen werden unbürokratisch und sozial ausgestaltet. Bei der Rückzahlungsverpflichtung bzw. Verzinsung können auch Leistungsanreize entsprechend der Regelung beim BAföG gesetzt werden. Beim Nachholen von Schulabschlüssen werden auch die Maßnahmekosten zu 100% übernommen.
Bei der Durchführung des ErwachsenenBAföGs, von der Beratung bis zur Finanzierung, sollte so weit wie möglich auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden. Eine flächendeckende Struktur könnte durch Kooperation zwischen z.B. den Verbraucherzentralen, dem DSW, den Volkshochschulen und den Kammern geschaffen werden.
Die jetzt schon bestehenden Fördermaßnahmen, z.B. im Rahmen der Ausbildungsbeihilfen im Sozialgesetzbuch III oder anderer Bücher des Sozialgesetzbuches müssen in ein umfassendes Bildungsförderungsgesetz integriert werden. Die Förderbedingungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) müssen so ausgestaltet werden, dass sie eine Wahlfreiheit eröffnen, den Master-Studiengang entweder direkt im Anschluss an den BA oder nach einer längeren Phase der beruflichen Praxis und Orientierung anzuschließen (s.u.).
Die Inanspruchnahme des individuellen Rechts auf Weiterbildung darf keine negativen Auswirkungen auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis haben. Deswegen muss für unbefristete Arbeitsverhältnisse für diesen Zeitraum ein Kündigungsschutz greifen.
Das Bildungssparen muss weit über das bisherige Maß hinaus gefördert werden, um die Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen und den Wert von Bildungsinvestitionen bewusster zu machen. In Anlehnung an die bisherige Förderung über das Vermögensbildungsgesetz sollte neben der Altersvorsorge auch Bildungssparen als ein Sparzweck gefördert werden. Im Gegenzug sollte die Wohnungsbauprämie zur Gegenfinanzierung genutzt werden. Um insbesondere Menschen mit geringem Einkommen das Bildungssparen zu ermöglichen, sollte für diese Gruppe eine überproportionale staatliche Förderung vorgesehen werden. Sie sollen für geringe monatliche Sparleistungen mit einem gleichhohen Betrag gefördert werden.
Arbeitszeit- und Lernkonten müssen insolvenzrechtlich geschützt und transferierbar gemacht werden. Langzeitkonten eröffnen die Möglichkeit, echte Lebenslaufpolitik mit sinnvoller Zeitgestaltung über mehrere Lebensphasen und Arbeitsverhältnisse hinweg zu betreiben. Dazu muss eine Absicherung der Konten gegen die Insolvenz der Arbeitgeber ab der ersten Stunde gewährleistet sein. Konten müssen außerdem übertragbar sein und in einem neuen Beschäftigungsverhältnis fortgeführt werden können.
In mehreren Modellprojekten muss vergleichend geprüft werden, wie eine umfassende, regional verankerte, unabhängige Bildungsberatung bei den Verbraucherzentralen angesiedelt werden kann. Außerdem muss die Weiterbildungsberatung speziell für Kleine und Mittlere Unternehmen in einem Projekt erprobt werden. Ähnlich wie bei der Form der "Small Firm Development Accounts" in Großbritannien müssen Formen erprobt werden, die auf den einzelnen Betrieb und seine Personalentwicklungs- und Zeitbedarfe zugeschnitten sind.
Die Basis für erfolgreiche Weiterbildung wird in der Erstausbildung gelegt. Daher muss die im Innovationskreis für Berufliche Bildung diskutierte Strukturreform der Berufsausbildung aufgegriffen und vorangebracht werden. Eine Ausbildung, die nach einer Phase der Grundqualifikation in Modulen strukturiert ist, wird auf diese Weise auch anschlussfähiger zur Weiterbildung.
Die Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss neu ausgerichtet werden. Dabei sollte vor allem die Teilnahme an Kursen bzw. Maßnahmen finanziert werden, die unmittelbar als Ganze oder perspektivisch durch zertifizierte Module zu einem anerkannten Abschluss führen. Außerdem müssen Geringqualifizierte stärker gefördert werden. Für sie sollte mindestens die Hälfte der Förderangebote vorgehalten werden. Des weiteren muss die Beratung darüber, wie man Bildungsgutscheine einsetzt, für bildungsferne BA-Kunden verbessert und das Instrument der Job Rotation insbesondere bei den Unternehmen besser bekannt gemacht und beworben werden.
Für die Förderung von nicht-konsekutiven Master-Studiengängen müssen Regelungen gefunden werden, die einen Anreiz bieten, nach dem BA in den Beruf einzusteigen und den MA erst nach einer längeren beruflichen Praxisphase anzugehen. Dazu schlagen wir ein Wahlrecht zwischen dem ErwachsenenBAfög und der Studienförderung nach BAföG-Bedingungen innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des BA-Studiums vor. Für BA-AbsolventInnen, die vor Inkrafttreten des "ErwachsenenBaföG" abgeschlossen haben, darf die 10-Jahres-Frist erst mit dem Inkrafttreten beginnen, so dass sie nicht schlechter gestellt werden.
Die Definition der steuerlich absetzbaren Bildungsaufwendungen muss so verändert werden, dass alle zertifizierten Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Beschäftigungsfähigkeit dienen, absetzbar sind, soweit sie nicht schon derzeit steuerlich geltend gemacht werden können. Konkret bedeutet dies, dass ein bestimmter Prozentsatz der Bildungsaufwendungen von der Steuerschuld abgezogen werden kann. Dabei ist die Vortragbarkeit der Ausgaben zu gewährleisten.
Für Kleine und Mittlere Unternehmen müssen zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen werden, damit diese die Weiterqualifizierung ihrer Beschäftigten nachhaltig im Unternehmen verankern.
Bund und Länder müssen auf dem Bildungsgipfel Zielmarken für die Weiterbildungsbeteiligung auf skandinavischem Niveau vereinbaren. Nur so wird die Bedeutung des Lebenslangen Lernens nachhaltig untermauert und ein überprüfbarer Maßstab für politisches Handeln festzulegen. Ziel muss eine Beteiligungsquote von 70% bis 2020 sein.
Gleichzeitig müssen sie Vereinbarungen treffen, die Bildungsforschung im Bereich Lebenslanges Lernen auszubauen. So können vorhandene Datenlücken (z.B. beim Thema informelles Lernen) geschlossen werden, die Vergleichbarkeit von Beteiligungsdaten erreicht werden und die Strategien zur Förderung des Lebenslangen Lernens gezielt verbessert werden.
Entscheidend ist aber, dass die Bundesregierung im Haushaltsentwurf 2009 die Mittel für die Aufstiegsförderung und das Bildungssparen erhöht!