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Bildung allgemein

10. März 2009

Bildungsgutachten: Grüne Bildungsideen sind finanzierbar und lohnen sich!

Bildung - Weiterbildung - Bildungssparen

"Kosten und Erträge ausgewählter Reformmaßnahmen: Teilhabe durch qualitativ hochwertige und gut ausgebaute Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur" (Gutachten des FiBS vom Januar 2009)

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für mehr und bessere Bildungsangebote für Menschen jeden Alters ein. Dabei sind die frühkindliche und die schulische Bildung ein ganz zentrales Feld. Wer mit Spaß zu lernen lernt, hat eine gute Grundlage für das ganze Leben gelegt. Damit jedes Kind die Chance hat, an guter Bildung teilzunehmen, setzen wir uns für die Abkehr vom mehrgliedrigen Schulsystem und für die Einführung des längeren gemeinsamen Lernens ein.

Darüber hinaus haben wir vier konkrete Schritte geplant, um den zentralen bildungspolitischen Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen: dem gerechten Zugang zu guter Bildung und die optimale Förderung der Fähigkeiten und Möglichkeiten aller Menschen in Deutschland.

  1. Flächendeckendes Ganztagsschulangebot bis 2020 mit individueller Förderung,
  2. Schrittweise Integration aller Förderschüler in die Regelschulen,
  3. Sicherung der Teilhabe durch Sachleistungen, insbesondere für benachteiligte SchülerInnen,
  4. Einrichtung von Angeboten produktiven Lernens für die Hälfte der Schulabbrecher.

Diese vier Schritte halten wir im Schulbereich neben dem Ende der Mehrgliedrigkeit und dem längeren gemeinsamen Lernen für die dringlichsten. Alle werden davon profitieren, wenn uns diese Strukturreformen gelingen und gleichzeitig durch Bildungssoli und eine höhere Prioritätensetzung für die Bildung bei Bund und Ländern, wozu auch ein moderner Investitionsbegriff gehört, mehr Geld in den Bildungsbereich fließt.

Dr. Dieter Dohmen und Katrin Fuchs vom Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) haben in unserem Auftrag ein Gutachten über die Kosten und Erträge der vier großen Reformprojekte im Schulbereich erstellt.

Eine Einschätzung der Nettokosten der vier Reformprojekte in Kürze:

Die vier Reformvorhaben ziehen einmalige Investitionskosten in Höhe von 20,5 Milliarden Euro für die bauliche Umstellung auf gebundene Ganztagsschulen und den teilweise notwendigen behindertengerechten Umbau der Regelschulen nach sich. Pro Jahr betragen diese Baukosten 1,7 Milliarden Euro.

Der Mehraufwand bei den laufenden Kosten wächst von 3,92 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf 5,75 Milliarden Euro in 2020, sofern das Mittagessen nur für bedürftige Kinder kostenlos ist. Die Ausweitung des kostenlosen Mittagessens auf alle Schüler würde die jährlichen Kosten um weitere 1,63 Milliarden Euro erhöhen. Die flächendeckende Einrichtung der Ganztagsschule ist mit 60 Prozent der Kosten mit Abstand das teuerste Projekt.

Wenn der Ausbau der Ganztagsschulen abgeschlossen ist, so dass die einmaligen Investitionskosten in Höhe von 20,5 Milliarden wegfielen, ergeben sich jährliche Nettomehrkosten zwischen 2,2 Milliarden Euro (2009) und 4 Milliarden Euro in 2020. Dafür stehen folgende Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Bildungssoli: Es wird mit einem Finanzaufkommen von 23 Milliarden im Zeitraum 2010-2019 gerechnet. Danach stehen keine Einnahmen aus dem Solidarpakt mehr zur Verfügung. 
  • Reform der Erbschaftssteuer: Die Erbschaftssteuer steht komplett den Ländern zu, die mit den Personalkosten den größten Anteil der laufenden Mehrkosten zu tragen haben. Es liegen noch keine genaueren Zahlen zum Umfang der beabsichtigten Mehreinnahmen vor.
  • Reform des Investitionsbegriffs: Durch die Modernisierung des Investitionsbegriffs erhalten Bildungsausgaben in allen drei Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommune) eine höhere Priorität. Damit werden Ausgabensteigerungen wahrscheinlicher.

Fazit: die Mittel, die die Bundesregierung im Konjunkturprogramm 2 zur Verfügung stellt, könnten ein erster Anschub sein. Aber sie sind nicht nur zu gering, sondern sie werden vor allem nicht zielgerichtet  eingesetzt. Es steht zwar auf dem Papier, dass Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen profitieren sollen, aber der Bund kann das von den Ländern nicht verbindlich einfordern. Die große Koalition in der Föderalismusreform 1 im Jahr 2006 ihre Handlungsmöglichkeiten leichtfertig aufgegeben. Das rächt sich jetzt. Wir fordern deswegen, dass das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern bzw. Kommunen im gesamten Bildungsbereich aufgehoben wird. Dann kann kontinuierlich und gemeinsam in die Bildung investiert werden.