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Kinderpornographie

18. Juni 2009

Abstimmung zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Ausschuss-Sitzung

Bereits im Vorfeld der Abstimmung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen, hat die Diskussion über einen geeigneten Weg für ein wirkungsvolles Vorgehen gegen Kinderpornographie hohen Wellen geschlagen.

Es ist naheliegend, dass Diskussionen in einem solchen Themenfeld kontrovers laufen. Denn wir bewegen uns hier in einem enormen Spannungsverhältnis zwischen Freiheits- und Schutzrechten.

Auch wir, die wir uns bei der Abstimmung zum Gesetzesentwurf enthalten haben, wollen selbstverständlich keinen Abbau des Rechtsstaats oder die Aufweichung von Grundrechten. Deshalb konnten und wollten wir dem Gesetz nicht zustimmen. Auf der anderen Seite steht der erforderliche Einsatz für den Kinderschutz. Kindern gebührt in ganz besonderer Weise der Anspruch auf Schutz und Unversehrtheit. Dies wird nicht zuletzt daran deutlich, dass mittlerweile fast die Hälfte der Opfer von Kinderpornographie unter fünf Jahre alt ist.

Der Anspruch auf eine zweifelsfrei rechtsstaatliche, verhältnismäßige und effektive Bekämpfung dieses Delikts im Internet – als ein Beitrag zu einem umfassenden Kinderschutz - sollte daher nicht aufgegeben werden. Dem wollten wir durch unsere Enthaltung bei der gestrigen Abstimmung Ausdruck verleihen. Wir haben zudem eine persönliche Erklärung zur Abstimmung im Deutschen Bundestag abgegeben.

Wir hoffen auf Respekt für diese Entscheidung, die von uns nicht leichtfertig getroffen worden ist. Nicht jeder hat sich wohl der Entscheidung stellen wollen – so erklären wir es uns zumindest, dass von der FDP-Fraktion 7 und von der Fraktion DIE LINKE sogar 17 Abgeordnete gar nicht zur Abstimmung erschienen sind.

Priska Hinz
Ekin Deligoez
Christine Scheel
Katrin Göring-Eckardt
Kerstin Müller
Sylvia Kotting-Uhl
Thea Dückert
Cornelia Behm
Harald Terpe
Hans-Josef Fell