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Was wird bezuschusst? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Hier nun einige technische Details für Besuche mit Fahrkostenzuschuss und Einladung zum Mittagessen / Imbiss über den Besucherdienst des Bundestages:

Grundsätzlich wird zwischen Informationsbesuchen (Fahrten in sitzungsfreien Wochen) und Plenumsbesuchen unterschieden

Informationsbesuche

Die Gruppengröße muss mindestens 10 Personen pro Fahrt betragen. Den Besuchern werden die Fahrkosten bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro erstattet. Für die Bahn wird das günstigste Zugticket bezuschusst, die Kilometerpauschale für einen Bus beträgt 4 Cent. Behindertengruppen, die für den Transport von Rollstühlen auf einen Spezialbus angewiesen sind, erhalten pro Person 5 Cent erstattet.

Sollte es keine freien Plätze mehr für einen Vortrag auf der Besuchertribüne geben, so reicht die Diskussion mit dem Abgeordneten nicht aus, um den Fahrtkostenzuschuss zu erhalten. Alternativ kann die Gruppe jedoch die Dauerausstellung "Fragen an die Deutsche Geschichte" im Deutschen Dom besuchen und sich somit die Zuschüsse sichern.

Plenumsbesuche

Gleiches gilt auch für Plenumsbesuche mit Fahrtkostenzuschuss mit Mittagessen/ Imbiss über den Besucherdienst des Bundestages.

Hier gelten die gleichen Bedingungen wie o.g. Auch bei Plenarbesuchen wird ein Mittagessen / Imbiss angeboten. Auch hier gilt ein Eigenanteil bei den Fahrtkosten von 10 Euro.

Der Besuch findet während der Sitzungswochen statt, die Gäste können dann für eine Stunde der aktuellen Plenumsdiskussion auf der Besuchertribüne beiwohnen. Im Anschluss daran ist ebenfalls eine Diskussion mit einem/r Vertreter/in der Fraktion vorgesehen.

Wichtig: Bei Informations- und Plenumsfahrten wird kein Übernachtungszuschuss gezahlt

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