Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Es gibt derzeit keinen ethischen oder wissenschaftlichen Grund, die Stichtagsregelung des deutschen Stammzellgesetzes zu ändern. Stammzellforschung – sowohl an adulten als auch an embryonalen Stammzellen - findet in Deutschland unter guten gesetzlichen Bedingungen, die die Interessen aller gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigen, statt. In Deutschland gibt es sogar mehr Projekte im Bereich Stammzellforschung als in Ländern mit lockereren gesetzlichen Regelungen wie zum Beispiel Großbritannien.
Gerade die Fälschungen des koreanischen Klonforschers Hwang belegen, wie gründlich in diesem bioethisch sensiblen Bereich Gesetzesänderungen geprüft werden müssen. Der mühsam gefundene interfraktionelle Kompromiss zum Stammzellgesetz sollte nicht auf vermeintlichen äußeren Druck hin leichtfertig aufgekündigt werden. Natürlich ist es notwendig, das Gesetz in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Dies geschieht durch entsprechende Berichtspflichten im Stammzellgesetz. Wir erwarten, dass auch die neue Forschungsministerin bald dieser Pflicht nachkommt.
Auf EU-Ebene wird vor dem Hintergrund der Diskussion über das 7. Forschungsrahmenprogramm über Änderungen in bioethisch sensiblen Bereichen nachgedacht. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass keine Forschungsmittel in Forschungsbereiche vergeben werden, die in einzelnen Staaten verboten sind, so zum Beispiel die verbrauchende Embryonenforschung oder menschliches Klonen.
Das immer wieder angebrachte Argument, nur deutsche Forscher müssten mit verunreinigten Stammzellen arbeiten, ist nicht stichhaltig. Mit derartigen Stammzelllinien wird auch in anderen Ländern geforscht, zum Beispiel in den USA. Eine solide und gute Grundlagenforschung ist damit möglich. Verunreinigungen würden erst bei einer therapeutischen Anwendung am Menschen zum Problem. Diese findet derzeit aber gar nicht statt und es ist fraglich - auch nach Meinung vieler Wissenschaftler -, ob es jemals dazu kommen wird.