(Änderungsantrag) Die Regelsatzleistungen des Arbeitslosengeld II sind gegenwärtig nicht bedarfsdeckend und in ihrer Höhe nicht dauerhaft Existenz sichernd. Der Regelsatz für Erwachsene müsste nach den Berechnungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) heute bei rund 420 Euro liegen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, den Regelsatz zu erhöhen, damit Rücklagen für beispielsweise Kleidung, Sportvereine, Schulessen oder Busfahrkarten möglich werden. mehr